Betriebe, die zuletzt aufgrund des Coronavirus vorübergehend schließen mussten, können bis Ende März den sektoralen Lohnzuschuss für diesen Monat beantragen.
Das kündigte Sándor Bodó, der für Beschäftigungspolitik zuständige Staatssekretär der ITM, an, der unter anderem erwähnte, dass vor allem Unternehmen, die mit Einzelhandel und anderen Dienstleistungen zu tun haben, ihre Forderungen so schnell wie möglich bei den Regierungsstellen einreichen sollten, damit Die Zahlungen können schnellstmöglich erfolgen. Er fügte hinzu, dass die Höhe des sektoralen Lohnzuschusses 50 Prozent des Bruttolohns, aber nicht mehr als 150 Prozent des obligatorischen Mindestlohns , d. h. 251.100 HUF brutto pro Monat, beträgt. Der antragstellende Arbeitgeber verpflichtet sich, den Lohn des Arbeitnehmers zu zahlen und das Arbeitsverhältnis nicht bis zum 30. April einvernehmlich zu kündigen.
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