Der einleitende Ausschuss habe Klage eingereicht, nachdem der Europäische Gerichtshof am 15. Januar 2021 angekündigt hatte, dass er keine Gesetzgebung zu den neun Punkten der europäischen Minderheitenschutzinitiative einleiten werde, schrieb Magyar Nemzet.

„Wir haben die Antwort des Ausschusses eingehend geprüft und sind zusammen mit unseren Rechtsvertretern zu dem Schluss gekommen, dass seine Stellungnahme schwerwiegende Mängel aufweist. Abgesehen davon, dass sie mit ihrer Entscheidung den mehr als einer Million Unterzeichnern, den fünfzig Millionen Minderheitsbürgern Europas und der Dreiviertelmehrheit des Europäischen Parlaments den Rücken gekehrt hat, ist sie auch ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen.

In der dem EU-Tribunal vorgelegten ausführlichen Dokumentation heben wir die rechtlichen und verfahrenstechnischen Mängel hervor und werden unsere Arbeit für die Schaffung der EU-Minderheitenschutzgesetze fortsetzen - erklärte Loránt Vincze , Mitglied des Europäischen Parlaments der RMDSZ und der Minority Protection Initiative, zum Präsidenten der FUEN, die ihre europäische Unterschriftensammlung koordiniert.

Laut Klage hat der Ausschuss seine ablehnende Stellungnahme zu mehreren Punkten des MSPI nicht ausreichend begründet – bei sieben der neun Vorschläge erfüllte er die Anforderungen der Begründungspflicht nicht –, was als Verfahrensfehler gewertet wird . Gemäß ihrer Begründung hat das Komitee die mündlichen Kommentare und Erklärungen von MSPI-Vertretern nicht berücksichtigt und nicht darauf reagiert.

Nach dem Beschluss der EU-Organisation haben die Organisatoren durch das Sammeln von Unterschriften zum Schutz nationaler und sprachlicher Minderheiten europaweit insgesamt 1,1 Millionen Unterstützungsbekundungen erhalten, und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben sich mit überwältigender Mehrheit für die Stärkung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt ausgesprochen vergeblich. Darüber hinaus stellten sich auch die nationalen Parlamente hinter die Minderheitenschutzinitiative, unabhängig von der politischen Mehrheit, die sie kennzeichnet. Neben dem ungarischen Parlament und dem Deutschen Bundestag unterstützte beispielsweise auch das niederländische Unterhaus, die Tweede Kamer, den Fall.