Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei 5.077, womit sich die Gesamtzahl der identifizierten Infektionen seit Beginn der Epidemie auf 725.241 erhöht. Die meisten der 291 Verstorbenen waren ältere und chronisch kranke Menschen, sodass die Zahl der Verstorbenen auf 23.708 stieg.
Die Zahl der Genesenen steigt stetig, derzeit 429.074 Personen, aber auch die Zahl der aktiv Infizierten ist auf 272.459 Personen gestiegen. 10.740 Coronavirus-Patienten werden im Krankenhaus behandelt, von denen 1.249 beatmet werden. Ungarn ist Zweiter in der EU-Impfrangliste. 29 % der ungarischen Bevölkerung wurden bereits geimpft, verglichen mit dem EU-Durchschnitt von 15 %. Nachdem die Zahl der Geimpften am Dienstag 2,5 Millionen überschritten hatte, könnte am Mittwoch der schrittweise Neustart beginnen. Trotz strenger epidemiologischer Maßnahmen durften Geschäfte und Dienstleistungen öffnen und die Ausgangssperre wurde auf 22 Uhr verschoben. Darüber hinaus bleiben Schutzmaßnahmen bestehen. In den vergangenen Tagen konnten Kindergarten-, Kindergarten- und Schulmitarbeiter an einer außerplanmäßigen Impfung teilnehmen. Registrierte Patienten, die von Hausärzten überwiesen werden, werden an den Impfstellen der Krankenhäuser mit Pfizer- und Szputnyik-Impfstoffen geimpft.
Bedingung für die erste Stufe der schrittweisen Aufhebung der Schutzmaßnahmen waren 2,5 Millionen Geimpfte. Demnach wurde die Ausgangssperre auf den Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr geändert, Geschäfte dürfen zwischen 5:00 Uhr und 21:30 Uhr geöffnet sein, und auf 10 Quadratmeter darf durchschnittlich ein Kunde sein im Geschäft. Friseure, Kosmetik und andere Dienstleister dürfen geöffnet sein.
Nach der Impfung Lehrer aus der Reihe, Kindergärten und Schulen 1-8. Klasse beginnt wieder am 19. Um die Abschlussprüfungen möglichst sicher durchführen zu können, wird der 9.-12. Der Präsenzunterricht wird erst am 10. Mai wieder aufgenommen. Die Abschlussprüfung wird in der Regel nur schriftlich abgehalten,
Die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Epidemie bleiben bis zum 19. April gültig.