Unter einfacheren Bedingungen können noch mehr Menschen die zum 1. Januar 2021 eingeführte Eigenheimschaffungs- und Eigenheimsanierungsförderung beantragen! Katalin Novák, für Familien zuständige Ministerin ohne Geschäftsbereich, kündigte dies auf ihrer öffentlichen Website an.

Der Minister listete einige Neuerungen aus den Änderungen auf:

Das Spektrum der anrechenbaren Renovierungen bei der Beantragung der Wohnungsrenovierungsbeihilfe wurde erweitert.

Wer berufsbedingt in der von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstimmobilie wohnt, kann den Wohnungsrenovierungszuschuss zur Renovierung der eigenen Wohnung beantragen, ohne vorher 1 Jahr darin gewohnt zu haben.

, die aus dem Nationalen Modellplankatalog heruntergeladen werden können, können ebenfalls vom CSOK abgerechnet werden .

Bei der Aufnahme eines Wohnungsrenovierungsdarlehens kann der Antragsteller einen nahen Angehörigen, der nicht zum Trägerkreis gehört, als Mitschuldner einbeziehen (z. B. Eltern, Großeltern, Geschwister sowie den Lebenspartner).

Im Zusammenhang mit der Förderung der Steuerrückerstattung für Baubeginn 2020 sind befristete Rabatte möglich.