Acht Nichtregierungsorganisationen schickten zusätzliches Material zur ungarischen Rechtsstaatlichkeit an die Europäische Kommission. Dieses Material bildet nicht die reale Situation ab und ist voreingenommen. Die Geschäftsführung von CÖF-CÖKA hat eine Erklärung veröffentlicht und beginnt mit der Sammlung von Unterschriften, um gegen die falschen Behauptungen zu protestieren.
Acht ungarische NGOs haben einen Nachtrag zum Rechtsstaatsbericht der Europäischen Kommission vorbereitet, in dem sie Vorwürfe gegen die ungarische Regierung erheben. Sie behaupten unter anderem, dass die Orbán-Regierung gezielt NGOs unterdrücke, nutzen das Ziviltransparenzgesetz von 2017 als Verbot für ausländisch unterstützte NGOs und kritisieren scharf das Gesetzespaket „Stopp Soros“ und die Bemühungen gegen Migration. Darin heißt es auch, dass ungarische Staatsorgane bestimmte Entscheidungen von Gerichten und internationalen Rechtsforen normalerweise nicht umsetzen.
Das Dokument [1] weist auf die Gefahr hin, dass Brüssel zunehmend Raum für extreme Positionen, linke, voreingenommene regierungsfeindliche Meinungen lässt. Aufgrund ihres finanziellen und politischen Hintergrunds sind die beteiligten Organisationen nicht geeignet, an der Erstellung eines professionellen Berichts über die Situation in Ungarn mitzuwirken, und dies kann sogar den Verdacht auf Korruption im wirtschaftlichen, politischen und offiziellen Leben der EU aufkommen lassen.
Brüssel trägt die Hauptverantwortung dafür, dass es nicht zulässt, dass die Meinungen von bürgerlich wirkenden internationalen Lobbyorganisationen und politischen Nichtregierungsorganisationen in den Fachberichten über die EU-Nationalstaaten Fuß fassen und das Vertrauen der Bürger in die Gemeinschaftsinstitutionen der Union vollständig wiederhergestellt wird.
Acht ungarische Nichtregierungsorganisationen – Amnesty International, Károly Eötvös Institute, Society for Freedoms, Hungarian Helsinki Committee, K-Monitor, Mérték Média Monitor, Political Capital, Transparency International – veröffentlichten ergänzendes Material zum Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission über Ungarn in März 2021 ( Rechtsstaatlichkeitsbericht ) bezogen. Dabei wird die Kritik an der ungarischen Regierung und der gesetzgebenden Gewalt oft in Form eines Vorwurfs geäußert.
Das Material der NGOs behauptet, dass die ungarische Regierung „weiterhin Menschenrechts-Nichtregierungsorganisationen angreift“. Ein Beispiel dafür ist der Fall der Verteidiger der Gefangenen, die behaupteten, die Regierung habe die Beteiligten der „Gefängnisangelegenheiten“ beschuldigt. Andererseits war die wirkliche Position der ungarischen Regierung, dass einige Anwaltskanzleien und Rechtsanwälte Haftunterhaltsfälle, die für sie letztendlich sehr profitabel sind, industriell an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verweisen. Während in unserem Land die Souveränität eines Landes als Wert gilt, treten in diesen Fällen mittelbar oder unmittelbar aus dem Ausland finanzierte Kräfte auf, die sich oft für die Rechte von Kriminellen einsetzen.
Seit 2010 misst die ungarische Regierung der Unterstützung unabhängiger, nationaler Organisationen der Zivilgesellschaft besondere Bedeutung bei – sie behandelt sie als Priorität. Der Zivilfonds der Regierung spielt seit 2012 eine immer wichtigere Rolle: 2020 belief sich der Betrag, der von Zivilisten beantragt werden kann, auf 7,7 Milliarden Forint, in diesem Jahr sind es 9,3 Milliarden Forint, und nach früheren Prognosen könnte er die überschreiten 10-Milliarden-Forint-Marke im Jahr 2022. Die staatliche und gesetzgeberische Unterstützung für den zivilen Bereich zeigt sich darin, dass ein Prozentsatz der persönlichen Einkommenssteuer - die Steuerzahler an NGOs zahlen können, aber nicht haben - automatisch in den Fonds überführt wird und dieses Geld zur Unterstützung von NGOs verwendet wird .
Auch die Verfasser des Dokuments verhehlen ihre regierungsfeindliche Haltung nicht, indem sie das LXXVI von 2017 zur Transparenz von ausländisch unterstützten Organisationen als Negativbeispiel aus dem heimischen Rechtsumfeld anführen. Gesetz. Sie greifen auch die seitdem geltende Rechtspraxis an: Sie behaupten, dass eine eigentlich von der Regierung gegründete öffentliche Stiftung im vergangenen August zivilrechtliche Anträge (auf EU-Förderung) abgelehnt habe, was natürlich auch wegen der Nichtregierung geschehen sein könnte die betreffende Organisation das damals geltende Gesetz von 2017 nicht eingehalten hat. Sie stellen dann fest, dass diese Voraussetzung für einen Zuschussantrag „erst im Februar 2021“ aufgegeben wurde, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden hatte, dass sie gegen EU-Recht verstößt. Trotzdem blieb es nach der Entscheidung in Kraft und konnte in unserem Land angewendet werden - argumentiert das Material der NGOs. Ungarn erhielt am 18. Januar 2021 ein Kündigungsschreiben, und im Februar Judit Varga bekannt, dass bereits ein neues Gesetz zur Regulierung von Nichtregierungsorganisationen vorbereitet wird. Entgegen den voreingenommenen Behauptungen der NGOs erfüllt Ungarn weiterhin seine EU-Verpflichtungen, es hat versucht, das primäre und sekundäre Gemeinschaftsrecht einzuhalten, und das tut es immer noch.
Im Zusammenhang mit dem Gesetz bekräftigte im Sommer 2017 das verfassungsrechtliche Beratungsgremium des Europarates, die Venedig-Kommission, die Bedeutung der Regierung für die Transparenz von aus dem Ausland unterstützten gesellschaftlichen Organisationen. Der Vorstand hatte technische Anmerkungen, die jedoch die Hauptziele der Transparenz des Zivilrechts nicht berührten. Obwohl die Sanktionen des Gesetzes bereits im ursprünglichen Vorschlag dem Grundsatz des Gradualismus folgten, wurde ihre Anwendung im Verhältnis zum Gesetzesverstoß ebenfalls gesondert im Gesetz festgehalten. Die ungarische Seite änderte daher umgehend das Gesetz, wenn sie die Vorschläge für fachlich vertretbar hielt. Im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2020 ist anzumerken, dass die ungarische Regierung die Position des EU-Justizforums, auf die sie als Vertreterin der Hoheitsgewalt Anspruch hatte, nicht teilte, da Die im Reglement festgelegten Registrierungs- und Veröffentlichungspflichten erschwerten seiner Ansicht nach die Finanzierung der unterstützten Organisationen und ihres Betriebs nicht.
Das Material verrutscht, wenn über das noch heute geltende Gesetzespaket "Stop Soros" behauptet wird, es "erkläre die Hilfeleistung für Asylsuchende bei der Stellung ihres Asylantrags als Straftat". Der Zweck des Gesetzes besteht darin, die soziale Verantwortung von Organisationen zu regeln, die illegale Migration unterstützen; und wenn eine solche Organisation mehr finanzielle Unterstützung aus dem Ausland als aus Ungarn erhält, von ungarischen Staatsbürgern, dann ist sie verpflichtet, 25 Prozent der aus dem Ausland erhaltenen Unterstützung als Steuer zu zahlen. Mit „Stopp Soros“ hat es der Gesetzgeber ermöglicht, die Organisation der illegalen Einwanderung noch wirksamer als bisher zu verhindern.
NGO-Experten schreiben, dass es ein allgemeines Merkmal ist, dass sich staatliche Organe und Verfassungsinstitutionen in Ungarn der Umsetzung von Entscheidungen der ordentlichen Gerichte widersetzen, wozu sie bemerken: Es gibt auch elf Entscheidungen, in denen das Verfassungsgericht entschieden hat, dass das Versagen des Gesetzgebers zu einer Verletzung der das Grundgesetz, aber das Parlament bis heute, hat er die Situation nicht behoben (obwohl die von Ab gesetzte Frist bereits abgelaufen ist).
Die Kritik ist auch an dieser Stelle nicht gründlich, da sie die institutionellen Bedingungen überhaupt nicht berücksichtigt. Beispielsweise kann die Umsetzung von Ab-Beschlüssen ein Hindernis darstellen, wenn die Gesetzgebungskompetenz auf mehrere Organe verteilt ist. Gegebenenfalls kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen staatlichen Stellen kommen (Ungarn ist nach wie vor ein demokratischer Rechtsstaat). Der ungarische Gesetzgeber und die staatlichen Institutionen nehmen ihre verfassungsmäßigen Pflichten ernst, allen wichtigen politischen Entscheidungen und neuen Vorschriften geht in der Regel eine fachliche Beratung voraus , und es kann auch vorkommen, dass der Gesetzgeber - vorübergehend - nicht in der Lage ist, seine gesetzgeberischen Pflichten zu einem bestimmten Thema zu erfüllen , und es tritt nicht sofort die zuvor von Ab für notwendig erachtete Änderung ein. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die neue Gesetzgebung nicht aufgrund von Fehlern der Gesetzgeber entstanden ist; Es ist wichtig festzuhalten, dass das Parlament nicht einmal befugt ist, den Gesetzgeber dafür verantwortlich zu machen.
Das Dokument behauptet auch, dass die Bilanz unseres Landes in Bezug auf die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) immer noch sehr schlecht ist. Sie schreiben, dass vier Fünftel der „führenden Fälle“ der letzten zehn Jahre „zur Vollstreckung anhängig“ seien. Sie schreiben: Nicht vollstreckte Urteile deuten je nach Material auf systemische oder strukturelle Probleme hin, etwa die Meinungsfreiheit ungarischer Richter, die zu lange Verfahrensdauer, die Diskriminierung und Ausgrenzung von Roma-Kindern, unkontrollierte staatliche Überwachung oder Religionsfreiheit. Es ist pikant, dass das Aufwerfen der Frage der gerichtlichen Meinungsfreiheit oder von Segregationsfällen aus der Zeit der sozialistischen Regierungen ein wiederkehrender Anklagepunkt gegen die derzeitige Regierung und die ungarische Öffentlichkeit ist.
Es sollte bekannt sein, dass im Fall internationaler Gerichtsgremien wie dem EGMR die getroffenen Entscheidungen spezifische und allgemeine Schritte des jeweiligen Staates erwarten, und nur in seltenen Fällen enthält das Urteil, welche allgemeinen Maßnahmen vom jeweiligen Staat erwartet werden gegebener Zustand. Dementsprechend ist nicht immer klar, was es bedeutet, dass eine bestimmte Entscheidung oder Gerichtsentscheidung nicht umgesetzt wurde oder „anhängig“ ist. Ungarn hat sich immer bemüht, seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, so hat Ungarn beispielsweise die Urteile des Straßburger Gerichts im Einklang mit den Interessen des ungarischen Volkes ausgeführt.
Summa summarum: Die in den Materialien der NGOs vorgebrachten Kritiken und Vorwürfe offenbaren eine starke professionelle Voreingenommenheit gegenüber der ungarischen Regierung und der Legislative und berücksichtigen meist überhaupt nicht die genauen Hintergründe und Umstände des jeweiligen Problems.
Wenn sich die von der Kommission herausgegebenen Rechtsstaatlichkeitsberichte auf die Meinungen von Organisationen stützen, dass NGOs regelmäßig finanzielle Unterstützung von den mit György Soros verbundenen Open Society Foundations erhalten, kann dies sogar den Verdacht auf Bestechung (Korruption) in der EU in wirtschaftlicher, politischer und offizieller Hinsicht aufkommen lassen Leben.
Brüssel hat die ernsthafte Verantwortung, die politischen Aktivitäten internationaler Lobbyorganisationen, die sich als Zivilisten in den Institutionen der Gemeinschaft tarnen, zu blockieren und keine Meinungen von NGOs zur Situation in Ungarn oder anderen mitteleuropäischen Nationalstaaten einzuholen, deren wichtigste, schwer zu erreichen ist - verschleiern, Ziel ist die meist fremde Durchsetzung der politischen Erwägungen ihrer Geldgeber.
CÖF-CÖKA hält es für notwendig, die Rechtsstaatlichkeit zu schützen, also unterstützen Sie bitte, wenn Sie mit der beigefügten Erklärung einverstanden sind, die Übermittlung unserer Zusammenfassung an die EK durch Ihre Unterschrift.
Geschäftsführung von CÖF-CÖKA
Sie können sich der Erklärung anschließen, indem Sie hier unterschreiben.