Gemäß dem im Ungarischen Amtsblatt veröffentlichten Dekret können in diesem Jahr Graduierungen durchgeführt werden. Damit sind Schulen vom Veranstaltungsverbot ausgenommen und können nach dem 25.
An der Graduierung , auch ohne Schutzausweis, aber das Schulgebäude nicht betreten.
Die Einzelheiten, wie z. B. wie viele Personen zum Abschlussball eingeladen werden können, sowie die Reihenfolge des Einlasses werden von der Schulleitung festgelegt.
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