Einwegplastik darf in Ungarn ab Juli nicht mehr verkauft werden.

Der Vertrieb mehrerer Kunststoffprodukte wird gemäß dem im Ungarischen Amtsblatt  .

Danach wird auch das Inverkehrbringen von leichten Plastiktüten verboten, mit Ausnahme von Tüten ab 15 Mikron sowie Tüten aus biologisch abbaubarem Kunststoff.

Gemäß dem Erlass unterliegen Ohrreinigungsstäbchen, Besteck (Gabel, Messer, Löffel, Essstäbchen), Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Stäbchen, die an Luftballons befestigt werden und diese halten, einschließlich der Struktur, die den Luftballon am Stäbchen befestigt Einschränkungen.

Außerdem sollen Vorratsbehälter für Lebensmittel aus expandiertem Polystyrol nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

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