Nachdem sich in unserem Land interessante, terroristisch verdächtige Entwicklungen entwickelt haben, lohnt es sich, auch in der Schweiz den Gesetzgebungsprozess im Auge zu behalten!
Nach Ansicht vieler enthält es aus rechtsstaatlicher Sicht besorgniserregende Wendungen, aber zwei Drittel der Schweizer könnten das Anti-Terror-Gesetz bald bestätigen. Das Gesetz würde der Polizei umstrittene zusätzliche Befugnisse einräumen, aber die Menschen sind in erster Linie um ihre Sicherheit besorgt
Ein Referendum Mitte Juni könnte das Anti-Terror-Gesetz in der Schweiz stärken. Die Verordnung spaltet im In- und Ausland: Selbst unschuldige Bürger können nach Ansicht ihrer Kritiker den Saft ihrer strengen Bestimmungen trinken, während Befürworter des Gesetzes argumentieren, dass die Gesetzgebung die Schweizer besser als je zuvor vor Terrorismus schützen werde.
Obwohl das Referendum von den Gegnern des Konzepts befürwortet wurde, während Reuters mit Verweis auf Analysten behauptet, scheinen rund zwei Drittel der Schweizer für die neue Regelung zu sein.
Laut dem Bericht des Bundessicherheitsdienstes vom vergangenen November konzentriert sich die Behörde derzeit auf 49 Personen, die aus Sicht der nationalen Sicherheit als "riskant" eingestuft werden, und überwacht außerdem 690 Benutzer, die regelmäßig dschihadistische Websites besuchen.
Der Gesetzgeber ergänzt, Ziel sei es, Fälle wie in der ersten Hälfte der 2010er Jahre zu verhindern: Ein 15- und 16-jähriges Geschwisterpaar reisten 2014 nach Syrien, später wurden beide wegen Kollaboration angeklagt Islamischer Staat.
Das neue Gesetz würde der Polizei zusätzliche Befugnisse einräumen, die derzeit nur dann gegen einen Bürger vorgehen kann, wenn diese Person bereits eine Straftat begangen hat. Demgegenüber verspricht der neue Vorschlag einen radikalen Perspektivwechsel, indem Gewaltorganisationen künftig sogar präventiv gegen potenzielle Terroristen vorgehen können.
Konkret berechtigt der Gesetzestext die Bundespolizei (Fedpol), gegen eine Person über 12 Jahren vorzugehen, auch wenn die Beweise nicht ausreichen, um ein Strafverfahren einzuleiten.
Quelle und vollständiger Artikel: mandiner.hu