Katalin Novák, für Familien zuständige Ministerin ohne Geschäftsbereich, schrieb vor kurzem auf ihrer Social-Media-Seite die folgenden Zeilen.
Ich arbeite auch als Vertreter für ungarische Familien. Kürzlich hat mich eine Mutter kontaktiert und mir mitgeteilt, dass sie den Einkommensteuerfreibetrag für Mütter mit vier oder mehr Kindern nicht nutzen kann, weil eines ihrer Kinder aufgrund seiner Behinderung in einer stationären sozialen Einrichtung lebt. Nach fachlicher Beratung haben meine Kolleginnen und Kollegen und ich beschlossen , einen Änderungsvorschlag zu den Steuergesetzen vorzulegen, damit in solchen Fällen auch Mütter Anspruch auf die Ermäßigung haben . Es ist mir eine Ehre, dass mich auch meine Kolleginnen und Kollegen bei dieser Aufgabe unterstützt haben, deshalb hat das Parlament heute den Gesetzentwurf zur Änderung bestimmter Steuergesetze angenommen.
Wir haben heute auch eine andere wichtige Angelegenheit entschieden : Wir haben nach einer Möglichkeit gesucht, wie der mit dem Kind allein gelassene Elternteil Hilfe bei der Eintreibung der Unterhaltsrückstände erhalten kann. Heute hat das Parlament einstimmig und mit voller Unterstützung den Gesetzesänderungsvorschlag angenommen, der die Interessen von Kindern klar in den Vordergrund stellt. Durch die Änderungen wird die Prozesseffizienz bei der Ermittlung des Kindesunterhalts erhöht, die Erhebung des Kindesunterhalts wird schneller und effizienter und die gesetzliche Regelung des Kindesunterhaltsvorschusses wird günstiger.