Am 9. Juni 2021 wurden im EP die Gesetzgebungsarbeiten zum digitalen Covid-19-Ausweis der EU abgeschlossen, wodurch das Reisen innerhalb der EU erleichtert wird und die Wirtschaft an Fahrt gewinnt.
In der Woche der Plenarsitzung verabschiedeten die Vertreter den Erlass zum neuen digitalen Covid-19-ID-Paket der EU für EU-Bürger mit 546 Stimmen bei 93 Gegenstimmen und 51 Enthaltungen sowie den Erlass für Nicht-EU-Bürger mit 553 Stimmen bei 91 Gegenstimmen und 46 Enthaltungen.
Laut Mitteilung des LIBE-Ausschusses vom selben Tag erkennen alle Mitgliedsstaaten die neue EU-Zertifizierung an. Der Ausweis erleichtert das Reisen und hilft, Beschränkungen schrittweise und koordiniert aufzuheben. Sie gilt ab dem 1. Juli für 12 Monate. Auch das Testen darf nicht aufhören: Die EU trägt mit 100 Millionen Euro dazu bei, dass Tests zu einem erschwinglichen Preis und möglichst breit verfügbar sind. Zu beachten ist, dass das System hinter den Ausweisen von T-Systems und SAP erstellt wurde und vom Rechenzentrum der Europäischen Kommission in Luxemburg betrieben wird. Allerdings speichern die Mitgliedstaaten die für die Verifizierung erforderlichen digitalen Signaturschlüssel auf ihren eigenen Servern. Nationale Kontrollanwendungen oder -systeme können EU-weit auf diese Schlüssel zugreifen, es werden jedoch keine personenbezogenen Daten verarbeitet.
Tineke Strik von den Grünen aus den Niederlanden setzte sich für den Impfpass ein. Er sagte: Der Ausweis respektiert die Anforderungen der Nichtdiskriminierung und des Datenschutzes in vollem Umfang. Die Mitgliedsstaaten sollten das neue, harmonisierte System einführen , und es ist die Pflicht der EP-Vertreter, zu überwachen, dass diese Werte wirklich eingehalten werden.
Im Vergleich dazu Anna Donáth der Regulierungsvorschlag der EU zum „Impfpass“ die mehr als eine Million Ungarn diskriminieren, die mit Ostimpfstoffen geimpft wurden. „Auch die unmittelbaren Vertreter stimmen der Befreiung von solchen Beschränkungen zu. Denken Sie nur an die Tausenden unserer Landsleute, die jeden Tag nach Österreich, in die Slowakei oder nach Siebenbürgen pendeln, aber nur für diejenigen, die mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassenen Impfstoff geimpft sind, würden die Reisebeschränkungen auf EU-Ebene automatisch aufgehoben. In Bezug auf die anderen Impfstoffe wie Szputnyik V und Sinopharm würde die Entscheidung den Mitgliedstaaten überlassen, die beschließen können, sie abzuschaffen, aber sie können auch beschließen, sie beizubehalten.“ - erklärte der EP-Vertreter von Momentum. Er fügte hinzu: „Letzterer Fall würde natürlich nicht bedeuten, dass die mit dem chinesischen oder russischen Impfstoff Geimpften nicht innerhalb Europas reisen könnten, nur dass sie nach den Regeln des jeweiligen Mitgliedsstaates einen negativen Test vorlegen müssten bzw bei der Einreise in Quarantäne gehen, im Gegensatz zur westlichen Impfung bei Geimpften, die davon automatisch ausgenommen wären." Laut Anna Donáth sind die Feniten "inakzeptabel, das kann man nicht als europäische Lösung bezeichnen".
Sándor Rónai , der EP-Vertreter der Demokratischen Koalition, erklärte auf seiner Pressekonferenz am 29. Mai 2021, dass die Orbán-Regierung die Ungarn im Zusammenhang mit dem Coronavirus erneut im Stich gelassen habe. Ihm zufolge verschweigt der ungarische Premierminister, welche Art von Impfstoff die Bürger erhalten haben , und infolgedessen können die Ungarn nicht wie andere EU-Bürger uneingeschränkt auf dem Gebiet der Europäischen Union reisen.
Die Resolution 2361 des Europarats (einer regionalen internationalen Organisation außerhalb des institutionellen Rahmens der Europäischen Union) in Bezug auf Impfungen besagt, dass Personen mit einem Impfpass keine zusätzlichen Rechte erhalten können und dass diejenigen, die nicht geimpft werden möchten, dies nicht können diskriminiert werden gegen.
Die am 19. März 2020 angenommene Erklärung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Epidemie: Datenschutzvorschriften wie die DSGVO können die ergriffenen Maßnahmen nicht behindern der Kampf gegen das Coronavirus. Die Bekämpfung von Infektionskrankheiten ist ein gemeinsames Ziel aller Nationen und muss daher bestmöglich unterstützt werden. Die DSGVO erlaubt Ausnahmen für bestimmte besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. vom Verbot der Verarbeitung von Gesundheitsdaten, wenn dies aufgrund eines erheblichen öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Art. 9 Abs. 2 lit. i) oder zum Schutz grundlegender Interessen der betroffenen Person (Art. 9 Abs. 2 lit. c) erforderlich ist ) und Absatz (46) der Präambel bezieht sich speziell auf die Datenverwaltung während der Epidemie. In seiner Erklärung hebt der EDPB hervor, dass Artikel 23 der DSGVO es nationalen Gesetzgebern bei Vorliegen besonderer Bedingungen erlaubt, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Umfang der Pflichten von Datenverantwortlichen und Datenverarbeitern und die Rechte von betroffenen Personen einzuschränken, falls dies der Fall ist Einschränkung achtet die Grundrechte und Grundfreiheiten und ist notwendig und gilt in einer demokratischen Gesellschaft als verhältnismäßige Maßnahme, um wichtige Ziele der Union oder der Mitgliedstaaten im allgemeinen öffentlichen Interesse zu erreichen, insbesondere Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Ein während einer Pandemie ausgerufener Ausnahmezustand ist eine rechtliche Bedingung, die es rechtmäßig machen kann, die Rechte der betroffenen Personen einzuschränken, sofern diese Einschränkungen nur in dem Umfang angewendet werden, wie sie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unbedingt erforderlich und verhältnismäßig sind Ziel, heißt es in der Erklärung des EDPB .
Am 17. März 2021 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die digitale Grüne Karte vorgelegt, der folgenden Titel trägt: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über interoperable Impf-, Test- und Genesungskarten zur Erleichterung der Freizügigkeit während der Covid-19-Pandemie (über den Rahmen für die Ausstellung, Kontrolle und Akzeptanz eines digitalen grünen Zertifikats). Artikel 9 des Vorschlags sieht den Schutz personenbezogener Daten vor. Während der Covid-19-Pandemie bestand der Zweck des Umgangs mit den in den Personalausweisen enthaltenen personenbezogenen Daten darin, die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union zu erleichtern. Die personenbezogenen Daten werden von den zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaats oder von grenzüberschreitenden Personenbeförderungsdienstleistern, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften verpflichtet sind, während der Pandemie bestimmte Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit umzusetzen, verwendet, um den Impf-, Test- oder Genesungsstatus des Eigentümers zu überprüfen. Dabei sind personenbezogene Daten auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Personenbezogene Daten, auf die gemäß diesem Absatz zugegriffen wird, werden nicht gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist der Daten darf in keinem Fall den Zeitraum überschreiten, bis zu dem die Ausweise zur Ausübung des Freizügigkeitsrechts verwendet werden können.
Monika Mosshammer , stellvertretende Referatsleiterin des Referats Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit der Direktion Gleichstellung und Unionsbürgerschaft der Generaldirektion Rechtsdurchsetzung und Verbraucherpolitik der Europäischen Kommission, ging auf die Bedenken im Zusammenhang mit dem digitalen Grünen Zertifikat ein die Anfrage des CÖF-CÖKA. Mosshammer verwies auf den Vorschlag der Kommission vom 17. März, wonach eine „digitale Green Card“ geschaffen werden solle, die die Tatsache von Impfung, Test oder Genesung nachweise, um die Freizügigkeit zu erleichtern. Der stellvertretende Leiter des Referats sagte, die Kommission arbeite daran, den Mitgliedstaaten die notwendigen Instrumente zur Verfügung zu stellen, um die derzeit in den meisten Teilen der EU geltenden Beschränkungen aufzuheben. Um eine Diskriminierung ungeimpfter Personen zu verhindern, schlug die Kommission nicht nur einen interoperablen Impfausweis vor, sondern auch einen, der die Ergebnisse der durchgeführten Coronavirus-Tests nachweist und dass der Inhaber des Ausweises von der Covid-19-Erkrankung genesen ist. Somit werden alle EU-Bürger in den Genuss der Vorteile des digitalen Green-Card-Systems kommen. Soweit die Mitgliedstaaten auf bestimmte Beschränkungen der Freizügigkeit von Personen im Besitz von Impf-, Test- oder Genesungsbescheinigungen verzichten, werden die durch diesen Vorschlag geschaffenen Karten es den Bürgern ermöglichen, diese Ausnahmen in Anspruch zu nehmen. Sobald mehr wissenschaftliche Daten verfügbar werden, insbesondere zu den Auswirkungen einer Impfung gegen eine SARS-CoV-2-Infektion oder zur Genesung von dieser Krankheit, sollte ein interoperabler Rahmen für Gesundheitskarten es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Beschränkungen auf koordinierte Weise aufzuheben. Der Vorschlag stellt klar, dass der Besitz eines Impfpasses keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit oder die Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Personenbeförderungsdiensten ist.
Datenschutzanforderungen und Datenspeicherung wurden in den Vorschlag integriert. Personalausweise dürfen nur Informationen enthalten, die zur Erleichterung des Rechts der Bürger auf Freizügigkeit erforderlich sind (z. B. personenbezogene Daten, die für die Ausstellung und Überprüfung von Personalausweisen erforderlich sind). Der Rahmen des „digitalen grünen Zertifikats“ erfordert nicht die Erstellung und Pflege einer Datenbank auf EU-Ebene, sondern ermöglicht die dezentrale Überprüfung von digital signierten interoperablen Zertifikaten. Das digitale grüne Zertifikat wird nach dem Ende der Pandemie nicht mehr verwendet, der Vorschlag enthält jedoch einen Mechanismus, der seine Reaktivierung ermöglicht, falls es in Zukunft benötigt wird.
Verfassungsanwalt Zoltán Lomnici Jr., Sprecher CÖF-CÖKA
(Titelbildquelle: Europäisches Parlament)