Die Staatsanwaltschaft hat erfolgreich Berufung gegen die teilweise Einstellung des Strafverfahrens im Fall Alstom eingelegt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft der Berufungshauptstadt gestern mit. All dies bedeutet, dass die Behörden die Schlüsselfigur der Alstom-Affäre, des größten Korruptionsskandals im Zusammenhang mit der Stadtverwaltung Demszky Budapest und der MSZP-SZDSZ-Regierung, nicht laufen lassen werden.
Magyar Hírlap veröffentlichten Artikel wird bekannt gegeben, dass die Entscheidung des Metropolitan Court of Appeal nun die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts vom vergangenen Dezember aufgehoben hat, das das Strafverfahren gegen T. Géza eingestellt hatte, weil die österreichischen Behörden bereits gegen ihn ermittelt hatten einmal und, laut dem mit dem Fall befassten Metropolitan Court, zweimal kann niemand dafür strafrechtlich verfolgt werden.
Glücklicherweise schloss sich das Bezirksgericht dieser Argumentation nicht an und ordnete dem Metropolitan Court an, das Verfahren fortzusetzen. Laut Anklage T. Géza , der zur Überweisung von Bestechungsgeldern an linksliberale Kreise beigetragen hat. Laut Anklage zahlte Alstom achteinhalb Millionen Euro (2,8 Milliarden Forint nach damaligem Wechselkurs) an die unbekannt gebliebenen Täter, um mit einem rechtswidrigen finanziellen Vorteil das Vergabeverfahren zu beeinflussen.
Aus der Anklageschrift ging eindeutig hervor, dass nur die Bestechungsgeldnehmer auf die Anklagebank geführt wurden, die Namen derjenigen, bei denen die Bestechungsgelder ankamen, im Dunkeln blieben, sodass die Akteure der linksliberalen politischen Seite es trotz Möglichkeit vermieden, zur Rechenschaft gezogen zu werden keinen wichtigen Schritt der Investition in den BKV entscheiden - ohne die große Politik der Zeit und Demszkys Führung.
Foto: MH