Während im Hintergrund an der diplomatischen Front weiter an einem persönlichen Treffen zwischen dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán gearbeitet wird, bleibt Kiew der Gestenpolitik gegenüber den Transkarpatien-Ungarn verpflichtet. Gelegenheit dazu hätte er gehabt, und auch jetzt ist es noch nicht zu spät.
Die von den einheimischen Ungarn und der dahinter stehenden Führung im Mutterland beanstandeten Sprachgebrauchsprobleme hätten auf beruhigende Weise gelöst werden können, indem die Ungarn zu den indigenen Völkern erhoben wurden, aber dies geschah nicht. Das neue Minderheiten- bzw. Volksgemeinschaftsrecht könnte eine Lösung sein, aber auch davon sind nach den bisher bekannten Details keine wesentlichen Fortschritte zu erwarten. Auch aus Sicht der ukrainischen Minderheiten endete die Normenkontrolle des bekleideten Körpers mit einem ungünstigen Urteil. Das ukrainische Verfassungsgericht hat in der vergangenen Woche das Gesetz über den Betrieb der Staatssprache, besser bekannt als Sprachengesetz, für verfassungsgemäß erklärt, das den Gebrauch von Minderheitensprachen in allen wichtigen Lebensbereichen, von Bildung bis Wirtschaft, praktisch unmöglich macht zum kulturellen Leben, einschließlich der Presse, berichtet Magyar Nemzet...
... Der Ungarische Kulturverein Karpatenvorland (KMKSZ) ist sich der negativen Entwicklungen bewusst und bedauert, dass das Sprachengesetz als verfassungskonform eingestuft wurde. Sie sind überzeugt, dass eine politische und keine rechtliche Entscheidung getroffen wurde. Sie erinnerten daran, dass unter anderem ungarische Organisationen in Transkarpatien heftig gegen das im April 2019 verabschiedete Gesetz protestiert haben, da das Gesetz alle sprachlichen Rechte von Minderheiten abschafft. Dieses Gesetz macht es nicht nur unmöglich, dass die Sprachen nationaler und sprachlicher Minderheiten in der Gemeinschaft verwendet werden, sondern sieht auch eine Bestrafung für Verstöße gegen diese Regeln vor und widerspricht damit vielen internationalen Verpflichtungen, heißt es in ihrer Erklärung.
Gleichzeitig begrüßt der Kulturverein die Initiative des Präsidenten der Ukraine, die Situation der im Land lebenden Volksgruppen in einem neuen Gesetz zu regeln. Das immer noch geltende Gesetz über nationale Minderheiten von 1992 räumt den im Land lebenden Nationalitäten relativ weitreichende Rechte ein, die der europäischen Praxis entsprechen. Bei KMKSZ ist man zuversichtlich, dass die neue Regelung die bereits bestehenden Minderheitenrechte weiter ausweiten und nicht einschränken würde.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, sagt das Sprichwort, also hoffen wir, solange wir leben. Aber was können wir hoffen, wenn der ukrainische Gesetzgeber sich weigert, eine einzige offensichtliche Tatsache anzuerkennen. Nämlich, dass die dort lebenden Ungarn keine Siedler sind, sie und ihre Vorfahren lebten auch dort. Warum sind die Ungarn also keine einheimische Minderheit?
Die Frage ist auch, wenn das noch heute geltende Volksgruppenrecht "relativ weitreichende Rechte gewährleistet", wie kann das Sprachengesetz ihnen eines der wichtigsten Elemente, das Recht auf den Amtsgebrauch der Mutter, nehmen Zunge?
Die Ukraine würde sehr gerne Mitglied der Europäischen Union werden und natürlich auch gerne der NATO beitreten. So wie das? Das wird nicht funktionieren Leute…
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(Bildquelle Header : Sputnik/Stringer)