Die Verleumdung der Religion ist nicht nur in Ungarn, sondern nirgendwo in der zivilisierten Welt erlaubt. Es sei notwendig, zu verhindern, dass religiöse Gotteslästerer in Ungarn die rote Linie überschreiten, sagte Imre Vejkey, Parlamentsabgeordneter der KDNP, der kürzlich eine letzte Klage gegen eine linke Zeitung mit blasphemischen Inhalten gewonnen hat, gegenüber dem Demokraten.

- Die im vergangenen April in Népssava veröffentlichte Karikatur zeigt den gekreuzigten Jesus neben der Landesoberärztin Cecília Müller, mit folgendem Text: "Seine zugrunde liegende Krankheit verursachte Sucht." Warum haben Sie die Klage eingereicht?

- Die Christenverfolgung im 21. Jahrhundert die bedeutendste Menschenrechtskrise des 20. Jahrhunderts. Es wütet in der Welt in einem nie dagewesenen Ausmaß. Jeden Tag werden durchschnittlich acht Christen getötet, rund 260 Millionen Gläubige sind direkter Verfolgung ausgesetzt. In den letzten Jahren hat sich nicht nur in kommunistischen und islamischen Diktaturen, sondern auch in den westlichen Gesellschaften die Lage der Christen außerordentlich verschlechtert, es kam zu aggressiven Übergriffen auf christliche Gläubige und zu Vorfällen gegen christliche Kirchen und Gräber. Neben der körperlichen gibt es aber auch eine geistliche Christenverfolgung, deren Ziel der gekreuzigte Jesus Christus ist. Die liberale Presse schweigt darüber nicht nur, sondern verspottet auch christliche Symbole und christliche Meinungsbildner. Gegen die Karikatur, die den gekreuzigten Jesus Christus beleidigt, habe ich geklagt unter dem Titel Verletzung der Menschenwürde der Mitglieder der christlichen Gemeinschaft und Verletzung ihres persönlichen Rechts auf Religionsfreiheit. Die Karikatur verspottete unsere christliche Religionsgemeinschaft, missachtete unseren Glauben und provozierte Christen und alle Menschen mit gesundem Menschenverstand.

- Wie hat das Metropolitan Court of First Instance begründet, dass die skandalöse Karikatur von Népszava die Würde der christlichen Gemeinschaft nicht verletzt?

– Das erstinstanzliche Gericht hat meine Klage mit der Begründung abgewiesen, wenn alles aus der Karikatur entfernt wird und nur der gekreuzigte Jesus übrig bleibt, dann ist das nur eine konventionelle Darstellung von Christus. Damit fegte das Metropolitan Court die Unterschriften von knapp 35.000 Landsleuten, die gegen die Ziehung protestierten, quasi vom Tisch, weil sie nicht geeignet sei, die gesellschaftliche öffentliche Wahrnehmung zu beweisen. Der Richter erklärte mir auch, dass die Zeichnung nach heutiger allgemeiner öffentlicher Wahrnehmung nur ein gutmütiger Scherz sei. Ich akzeptiere die Argumentation des Gerichts nicht, dass sich das Recht auf Menschenwürde der freien Meinungsäußerung beugen sollte. Unser Grundgesetz sieht genau das Gegenteil vor, denn es besagt, dass die Ausübung der Meinungsfreiheit nicht darauf abzielen darf, die Würde von Religionsgemeinschaften zu verletzen, während unser Bürgerliches Gesetzbuch dies bestätigt und feststellt, dass jeder verpflichtet ist, die Menschenwürde und die sich daraus ergebenden Persönlichkeitsrechte zu achten davon.

Übrigens wollte das erstinstanzliche Gericht meine Klage bei der Einreichung abweisen, weil es den Begriff der christlichen Gemeinde nicht auslegen konnte. Ich scherze nicht, im mehr als tausend Jahre alten Stephansland rief mich ein Richter an, um zu erklären, was die christliche Gemeinde bedeutet, sonst würde er die Klage ablehnen.

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Foto: Gergely Vogt/Demokrata