Die Rechtsstreitigkeiten zwischen der EU und Polen verschärfen sich, in der Folge schreiben immer mehr europäische Zeitungen über „Polexit“, also den möglichen Austritt der Polen aus der EU. Natürlich wurde dies auf der Ebene der polnischen Regierungsrhetorik nie diskutiert. Magyar Nemzet fragte Zoltán Gálik, außerordentlichen Professor an der Budapester Corvinus-Universität, nach der Zukunft der Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und dem EU-Recht.
Die Polen begannen sich mit jahrzehntealten Rechtsproblemen auseinanderzusetzen, als ihr Verfassungsgericht verfassungswidrig erklärte, dass der Gerichtshof der Europäischen Union Maßnahmen zur Regelung der Disziplinarhaftung polnischer Richter angeordnet hatte, und Warschau an den Vorrang des nationalen Rechts glaubte in dem Fall. In den kommenden Wochen wird ein weiterer Konflikt erwartet: Die Europäische Kommission hat Polen bis zum 16. August Zeit gegeben, dem Urteil des EU-Gerichtshofs nachzukommen, andernfalls drohen ihnen finanzielle Sanktionen. Nicht selten wird das Verhältnis von EU- und nationalem Recht in den Hauptstädten der Mitgliedsstaaten auf den Prüfstand gestellt.
– Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits in den 1960er Jahren mit Untersuchungen begonnen und festgestellt, dass das Gemeinschaftsrecht in den Bereichen Vorrang hat, in denen die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Zuständigkeiten übertragen haben. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich seit den 1970er Jahren mit europarechtlichen Fragen. Ich könnte den Vertrag von Maastricht, die Staatsschuldenkrise von 2008 oder den Vertrag von Lissabon nennen, auch in Bezug auf diese ergab sich das Dilemma, insbesondere in den Bereichen, in denen die Union inzwischen Befugnisse erlangte – Zoltán Gálik zählte die Beispiele auf. Alles in allem lohnt es sich also, rechtzeitig aus der Ferne zu recherchieren, da wir nicht vor einem neuen Problem stehen - unterstrich der Experte, der auch die Meinung äußerte, dass die Debatte speziell in Bezug auf die Gerichte stattfindet, und in der Im aktuellen polnischen Fall ist das Verhältnis zwischen Mitgliedstaat und EU-Recht fraglich.
Die Argumente, die Polen würden den britischen Weg einschlagen, sind daher derzeit weder rechtlich noch politisch stichhaltig, während der Situation Warschaus auch dadurch geholfen werden kann, dass derzeit die Konferenzreihe zur Zukunft Europas stattfindet, auf der auch über die diskutiert werden kann Verhältnis zwischen den Rechtsordnungen der EU und den Mitgliedsstaaten sowie die Zukunft der Union beantwortet. Letzteres befürwortet übrigens auch Ungarn. - In diesem Zusammenhang sind zwei Aspekte erwähnenswert, von denen einer ist, dass jetzt eine Verfassungsordnung existiert. Wenn die Mitgliedsstaaten entscheiden, dass dies entwicklungswürdig ist, dann kann die zweite Dimension kommen, in welche Richtung genau. Letzteres müsse nicht zwangsläufig Zentralisierung bedeuten, so der Experte, der glaubt, dass die jetzt von den Polen aufgeworfene Rechtsfrage auch einen Platz im Diskurs über die Zukunft Europas haben kann.
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Foto: Europress/AFP