Nachdem das Anti-Staatsbürgerschaftsgesetz, das eindeutig eine typisch slowakische "Rechtsstaatsgeste" gegen Ungarn aus dem Mittelgebirge war, als Reaktion auf das vereinfachte Einbürgerungsverfahren in Ungarn arg "nach hinten losging" (meistens Nicht-Ungarn aus dem Mittelgebirge verloren ihre Staatsbürgerschaft deswegen), musste in der Bananenrepublik mit Missbildungen etwas dagegen unternommen werden.

Was ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht wäre, lässt sich hier typischerweise einfach mit einem Innenangelegenheitserlass „lösen“ – dank dieser ergänzenden Maßnahme haben 1.130 von 1.195 Antragstellern die besondere Gunst erhalten, ihre rechtswidrig entzogene Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen.

Aufgeschlüsselt nach Ländern sieht es so aus: 385 Tschechen, 210 Briten, 171 Deutsche, 106 Amerikaner, 75 Australier, 52 Schweizer, 43 Kanadier, 17 (!) Ungarn, 15 Italiener, 9 Luxemburger, je 8 Schweden und Dänen , 6 - 6 Niederländer und Norweger, 4 Iren, je 3 Franzosen und Österreicher, je 2 Belgier und Israelis, sowie je 1 finnischer, polnischer, rumänischer, serbischer und ukrainischer Staatsbürger können sich über ihre alt-neuen slowakischen Pässe freuen.

In der Praxis läuft das Verfahren wegen Verletzung von Recht und Gesetz in der Slowakei nun so ab, dass diejenigen, die ihre slowakische Staatsbürgerschaft infolge des Gegengesetzes verloren haben, diese beim Innenministerium zurückfordern können – „für a besonderen Grund“.

Der Antrag muss persönlich im zuständigen Bezirksamt oder bei einer der Auslandsvertretungen gestellt werden. Bedingung ist jedoch, dass der Antragsteller einen gemeldeten Wohnsitz in der Slowakei haben muss - also Heimat hier oder dort: Weg zur Ausländerpolizei...

Quelle: aelvidek.ma

(Kopfbild: cas.sk)