Obwohl der Sommer noch andauert, rückt der Beginn des Schuljahres 2021/2022 näher, die Zeit für den Schulstart, den Kauf von Schulmaterialien und die Vorbereitung auf die Schule. Origo hat eine Zusammenstellung von Beihilfen zum Schulstart und deren Formen erstellt.
Nach offiziellen statistischen Angaben kostet der Schuleintritt für ein Schulkind unter 19 Jahren durchschnittlich fast 26.000 HUF, wovon die Eltern einen erheblichen Teil für den Kauf von Schulmaterial ausgeben. Allerdings können das Internet und andere mit der Digitalisierung verbundene Kosten (bei Abiturienten oder Studienanfängern zusätzlich eventuelle Wohnungsmieten, Fahrtkosten) Mehrausgaben für Familien darstellen. Eine Umfrage im vergangenen Jahr ergab, dass in einer durchschnittlichen Familie bei zwei schulpflichtigen Kindern der Schulbesuch die Familienkasse bis zu 80.000 HUF kosten kann. Dies stellt für viele Eltern eine erhebliche finanzielle Herausforderung dar. Es kann beruhigend sein zu wissen, dass bedürftige Familien auf mehrere Quellen zurückgreifen und bei mehreren Stellen Schulstarthilfe beantragen können. Finanzielle Hilfen können vom Staat, den Kommunen und dem Arbeitnehmer unter unterschiedlichen Bedingungen und in unterschiedlicher Höhe beantragt werden.
Der Staat stellt allen Schülern der öffentlichen Bildung und Berufsausbildung , und neben Büchern in Papierform können alle staatlichen Publikationen kostenlos in digitaler Form heruntergeladen werden.
Die diesjährige Veröffentlichung des Ministeriums für Personalwesen informiert ausführlich über die staatliche Förderung („Informationen zum Kindergeld“). Bei dieser Form der Familienförderung wird die Schulförderung in der Unterkategorie der Familienbeihilfe genannt.
Nach der Hauptregel kann dies für schulpflichtige Kinder und Kinder, die nicht mehr schulpflichtig sind, aber in einer öffentlichen Bildungseinrichtung (Sekundarstufe) studieren, gezahlt werden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten umfasst den leiblichen Elternteil oder Adoptivelternteil, den beim Elternteil lebenden Ehegatten/Lebenspartner, die Person, die ein Kind adoptieren möchte und das Verfahren hierfür bereits läuft, sowie Pflegeeltern, Vormund, Kinderheim, Justizvollzugsanstalt, Strafvollzugsvorstand und Leiter der Sozialanstalt. Die Bildungsförderung können Sie selbst beantragen, dies ist auch in der Publikation beschrieben.
Zu beachten ist, dass der Staat diese Hilfen auch während der Zeit der Suspendierung während der Schulpflicht den Anspruchsberechtigten gewährt. Die Höhe der Familienbeihilfe – und damit der Schulbeihilfe – variiert je nach Kinderzahl und anderen Faktoren. Bei einer Familie mit Kindern beträgt dieser 12.200 HUF, bei Alleinerziehenden jedoch 13.700 HUF. Die anderen Beträge sind in der Veröffentlichung aufgeführt.
Quelle: Origo
(Kopfbild: Interaktive Bildung)