Laut einer Zusammenfassung deutscher Nachrichtenportale vom Dienstag haben acht der 16 Bundesländer bereits eine Regelung eingeführt oder planen die Einführung einer Regelung, nach der Betreiber von Restaurants, Theatern, Vergnügungsstätten oder Veranstalter jeglicher gesellschaftlicher Veranstaltungen Ungeimpften den Zutritt verweigern können Menschen.
Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde Ende August die sogenannte 3G-Regelung bundesweit eingeführt. Die Regel sieht vor, dass vollständig Geimpfte und bestätigt Infizierte uneingeschränkt an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen und unter anderem Kinos und Museen besuchen können, andere jedoch nur mit einem aktuellen negativen SARS-CoV- 2 Prüfung.
Aufgrund der Verstärkung der vierten Welle der Coronavirus-Epidemie wenden jedoch immer mehr Regierungen strengere Vorschriften an oder erwägen diese. So verbreitet sich statt 3G die sogenannte 2G-Regel, wonach sich Ungeimpfte auch bei einem kürzlichen negativen Test nicht in einer infektionsgefährdeten Umgebung aufhalten dürfen, etwa beim Friseur oder bei einer Sportveranstaltung. In den meisten Provinzen ist die Anwendung der Regel nicht verpflichtend, der Betreiber der jeweiligen Einrichtung, beispielsweise eines Nachtclubs, kann unabhängig entscheiden, ob er die 3G- oder 2G-Regel durchsetzt. Wer sich für die 2G-Regelung entscheidet, ist gezwungen, die Gäste streng zu kontrollieren, kann ihnen aber mehr Freiheiten bieten: Sie müssen das Tragen einer Maske und das Einhalten von Abstand innerhalb der Mauern der Einrichtung oder bei der gegebenen Veranstaltung nicht einfordern . Das 2G-Modell wurde erstmals als optionale Lösung bereits im August in Hamburg vorgestellt. Mittlerweile wird es unter anderem auch in Berlin, Hessen und Niedersachsen eingesetzt. In Rheinland-Pfalz experimentiert man mit einer schrittweisen Lösung, passt die Regeln an die Entwicklung der Seuchenlage an.
Quelle: MTI