Laut Kúria hat der Medienrat die Radiobewerbung rechtskräftig für ungültig erklärt und Klubrádió davon ausgeschlossen. Das Gericht bestätigte die vorherige Entscheidung des Metropolitan Court im Fall Klubrádió, berichtet Media1.

In der Aufrechterhaltungsentscheidung wurde festgestellt, dass das Radio einen falschen Antrag gestellt habe und dass das Unternehmen aufgrund der negativen Eigenmittelnatur nicht an dem Antrag hätte teilnehmen können.

Klubrádió leitete im Fall der Radioausschreibung Budapest FM 92,9 MHz ein Nachprüfungsverfahren gegen den Medienrat der Nationalen Medien- und Kommunikationsbehörde ein. Es ist interessant, dass die Angelegenheit von einem Gremium aus drei Personen entschieden wurde, darunter András Zs. Varga, der Präsident der Kúria (außer ihm bildeten Ildikó Fekete und Gábor Remes das Trio).

Aufgrund des Urteils erklärte der Medienrat die Ausschreibung des Rundfunks Budapest FM 92,9 MHz rechtskräftig für ungültig und schloss das einzige teilnehmende Radio von der Ausschreibung aus. Laut dem Gericht hat Klubrádió selbst nicht bestritten, dass es bei seiner Anwendung sachliche Mängel begangen habe, und das Mediengesetz und das Gesetz bieten keine Möglichkeit, nichtrechtliche Aspekte im Falle der Ungültigkeit zu berücksichtigen. Der Businessplan des Radios entspreche nicht den Anforderungen, so das Gericht, er sei nicht tragbar.

In seiner Entscheidung verurteilte das Gericht Klubrádió zur Zahlung von etwa 700.000 Forint an Gerichtskosten. Media1 wies auch darauf hin, dass sich nach Rechtskraft des Gerichtsurteils die Möglichkeit für den NMHH Media Council eröffne, eine neue Ausschreibung für 92,9 MHz zu erstellen, die von Spirit FM vorübergehend bis Ende Oktober genutzt werden.

Der Medienrat der Nationalen Medien- und Kommunikationsbehörde gab im September letzten Jahres bekannt, dass er den Antrag von Klubrádió auf Verlängerung seiner am 14. Februar 2021 auslaufenden Radiolizenz auf Budapest FM 92,9 MHz abgelehnt habe. Die NMHH verwies auf eine unvollständige Datenbereitstellung.

Ohne gültige Frequenz sendet der Sender seit dem 15. Februar nicht mehr und ist nur noch im Internet zu hören. Klubrádiós Fall ist bereits durch das Hauptstadtgericht und den Gerichtshof gegangen. Nach Angaben des Gerichts hat der Medienrat der NMHH beschlossen, die Klubrádió Zrt. von der Budapester FM-92,9-MHz-Radioausschreibung auf völlig legale Weise auf der Grundlage des Mediengesetzes und des Ausschreibungstextes auszuschließen, und das Gericht hat dann festgestellt, dass die Radio hatte zu Unrecht behauptet, die Ablehnung ihres Antrags sei rechtswidrig.

Quelle: Wilde Laufwerke/Media1