Ab heute können EU-Bürger, die nicht in Großbritannien leben, ihren Personalausweis nicht mehr für die Einreise an britischen Grenzstationen verwenden. Gleichzeitig können rechtmäßig in Großbritannien niedergelassene EU-Bürger noch für mindestens vier weitere Jahre mit einem Personalausweis einreisen.

Das britische Innenministerium stellt in seinen Informationen fest: Personalausweise gehören zu den Ausweisdokumenten, mit denen nach den Erfahrungen der britischen Grenzpolizeibehörde am meisten Missbrauch begangen wird.

Fast die Hälfte der im vergangenen Jahr an britischen Grenzübergängen entdeckten gefälschten Ausweisdokumente stammten nach Angaben des Ministeriums aus Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie aus der Schweiz.

Die Regeländerung, die ab Freitag die Verwendung von Personalausweisen für die Einreise nach Großbritannien beendet, gilt gleichermaßen für Bürger dieser Ländergruppe.

Nach der Position des britischen Innenministeriums können Personalausweise leicht von Personen missbraucht werden, die illegal nach Großbritannien einreisen wollen.

Indem die britischen Grenzbehörden diese Ausweisdokumente ab dem 1. Oktober nicht mehr akzeptieren, ermöglichen es die britischen Grenzbehörden der britischen Regierung, organisierte kriminelle Gruppen und illegale Einwanderer daran zu hindern, illegal mit diesen Dokumenten einzureisen, sagte das Innenministerium in London in einer Erklärung.

Gleichzeitig bestätigt das Ministerium, dass EU-Bürger, die sich legal in Großbritannien niedergelassen haben, bis mindestens 2025 mit ihrem Personalausweis einreisen können, da sich die britische Regierung für den Schutz der erworbenen Rechte von EU-Bürgern einsetzt in Großbritannien.

Großbritannien hat die Europäische Union am 31. Januar letzten Jahres verlassen, aber diejenigen EU-Bürger, die sich legal und gemäß ihrer Lebensweise bis Ende 2020 im Land niedergelassen haben, bis zum Ende der 11-monatigen Übergangsfrist, die danach begann Austritt aus der britischen EU-Mitgliedschaft (Brexit), unter Beibehaltung aller erworbenen Privilegien bleiben können. Dafür müssen sie allerdings eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen – eine Niederlassungserlaubnis mit offizieller Rechtsbezeichnung.

Quelle: MTI