Ministerpräsident Viktor Orbán hat am Samstagvormittag den Regierungsbeschluss unterzeichnet, der die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts zum Verhältnis von nationalem Recht und EU-Recht begrüßt und gleichzeitig die EU-Institutionen auffordert, die Souveränität der Mitgliedsstaaten zu respektieren, so Bertalan Havasi, der Pressechef des Premierministers, teilte MTI am Samstag mit.
In der Regierungsentscheidung heißt es, dass die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts durch die schlechte Praxis der Institutionen der Europäischen Union ausgelöst wurde, die das Prinzip der Befugnisübertragung nicht berücksichtigt, und durch eine heimliche Ausweitung der Befugnisse ohne Änderung der Grundverträge, versucht, den Mitgliedsstaaten Befugnisse zu entziehen, die sie der Europäischen Union nie übertragen haben.
Der Vorrang des EU-Rechts könne nur in den Zuständigkeitsbereichen der Europäischen Union bestehen, der Rahmen dafür sei in den Grundverträgen der EU festgelegt, heißt es in dem Dokument. Die Entscheidung der ungarischen Regierung besagt, dass die EU-Institutionen verpflichtet sind, die nationale Identität der Mitgliedstaaten zu respektieren, die ein untrennbarer Bestandteil ihrer grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Ordnung ist. Neben den EU-Institutionen seien die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere die Verfassungsgerichte und Gerichte, berechtigt, den Umfang und die Grenzen der Befugnisse der Europäischen Union zu prüfen, schreiben sie. In der von Viktor Orbán unterzeichneten Resolution fordert die Regierung die EU-Institutionen auf, bei ihrer Tätigkeit die Souveränität der Mitgliedstaaten zu respektieren.
Quelle: MTI