Das Europäische Parlament (EP) hat seine Befugnisse überschritten und zu der Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts Stellung bezogen - der stellvertretende polnische Außenminister Piotr Wawrzyk kommentierte das am Vortag auf der Plenarsitzung des EP in Straßburg verabschiedete Dokument.

Der Diplomat reagierte im polnischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk darauf, dass er in der unverbindlichen Position des EP die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts von Anfang Oktober als Angriff auf europäische Werte und Gesetze wertete. Darin bekräftigte das Gremium im Warschauer Gewand den Vorrang der nationalen Verfassung vor dem EU-Recht und dass die auf die Europäische Union (EU) übertragenen Befugnisse nur für unterhalb des Grundgesetzes liegende Gesetze gelten.

In seiner Entschließung vom Donnerstag stellte das EP fest: Das polnische Verfassungsgericht ist illegitim, nicht unabhängig und unfähig, die polnische Verfassung auszulegen.

Die Position des EU-Parlaments spiegelt nur die Ansichten der Abgeordneten wider, ist jedoch für niemanden bindend, betonte Wawrzyk und fügte hinzu, dass das Dokument „in keiner Weise in die Zuständigkeiten des EP und der EU gelegt werden kann“.

Das Europaparlament habe in den vergangenen Jahren vor allem in Bezug auf Polen „Entschließungen verabschiedet, die nichts mit der Realität zu tun haben“, und mit „nicht autorisierten“ verabschiedeten Dokumenten seine Autorität und die der gesamten EU verringert, so der stellvertretende Minister.

Er stellte fest: Bei den EU-Institutionen strebe man eine Ausweitung ihrer in den Grundlagenverträgen verankerten Kompetenzen an. Wawrzyk erinnerte daran, dass Premierminister Mateusz Morawiecki in seiner Rede im EP am Dienstag auch über die Aneignung von Befugnissen durch die EU-Organe gesprochen habe.

Quelle: MTI

EP Judit Varga

Justizministerin Judit Varga die Entscheidung des Europäischen Parlaments

Aber mein Gehirn hat eine Grenze!

Laut der neu verabschiedeten Entschließung des Europäischen Parlaments „hat das polnische Verfassungsgericht keine rechtliche Legitimität, ist nicht unabhängig und nicht befugt, die polnische Verfassung auszulegen“. All dies, weil das polnische Verfassungsgericht zu Recht festgestellt hat, dass das EU-Recht Grenzen hat und dass Brüssel nicht alle Befugnisse der Mitgliedstaaten in die Hand nehmen kann!

Es ist ein historischer Tiefpunkt, dass eine EU-Institution, die nicht einmal den Anschein von Objektivität erweckt und als offene politische Erpressungsinstanz agiert, die Quasi-Existenz der obersten Justizbehörde eines souveränen Mitgliedsstaates in Frage stellt.

Das Europäische Parlament hat mit dieser Entschließung ein für alle Mal bewiesen, dass es nicht Menschen, sondern nur Ideologien dient!

Wir stehen unseren polnischen Brüdern bei und werden weiterhin Schulter an Schulter gegen die hinterhältige Tarnung und den politischen Druck des Europäischen Parlaments kämpfen!