Neben Slowakisch wird es auch möglich sein, die Inschriften auf den Straßenschildern in den betroffenen Dörfern in den Sprachen der Minderheiten anzuzeigen. Dies folgt aus der Änderung des Gesetzes über den Gebrauch von Minderheitensprachen, die im Oktober vom Parlament angenommen und am Montag von Präsidentin Zuzana Čaputová unterzeichnet wurde. Die Nachrichtenagentur TASR wurde vom Sprecher des Präsidenten Martin Strižinec informiert.

Das Gesetz sieht für die zuständigen Kommunen die Möglichkeit vor, neben der Beschriftung in der Landessprache auf Verkehrszeichen auch den Namen des bezeichneten Zielortes in der Sprache der örtlichen Staatsangehörigkeit anzubringen.

Derzeit werden die Namen der betroffenen Gemeinden in der Sprache der lokalen Minderheit auf Straßenschildern an der Dorfgrenze oder an Gebäuden öffentlicher Verwaltungseinrichtungen angezeigt. Die Maßnahme betrifft jene Siedlungen, in denen die Zahl der slowakischen Staatsbürger, die der nationalen Minderheit angehören, in zwei aufeinanderfolgenden Volkszählungen mindestens 15 Prozent der Gesamtbevölkerung erreicht. In einem solchen Fall kann bei der Amtsführung auch die Sprache der örtlichen Minderheit verwendet werden.

Die Novelle, wonach die Namen der Siedlungsteile in der Sprache der jeweiligen Minderheit auf Straßenschildern, die die Dorfgrenze markieren, angegeben werden können, tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Quelle: aelvidek.ma

(Kopfbild: KDSZ)