Ankündigung des Büros des Premierministers.
Ab dem 15. November 2021, also ab Montag, gilt für alle – auch Kunden und Sachbearbeiter – eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen staatlichen Schaufenstern und Ämtern . Zweck der Maßnahme ist es, die Gesundheit der Menschen zu schützen und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.