Keine Hormontherapie mehr, kein medizinischer Eingriff, kein ärztliches Gutachten, kein langwieriger Papierkram...

Ab dem 1. Januar 2022 wird kein ärztliches oder sonstiges Attest mehr benötigt, wer als Transgender sowohl sein Geschlecht als auch seinen Namen offiziell ändern möchte, kann dies bei der Swiss problemlos tun Standesämter.

Nach Irland, Belgien, Portugal und Norwegen wird sich die Schweiz am 1. Januar den europäischen Ländern anschließen, in denen die Bürger grünes Licht für die Geschlechtsumwandlung erhalten haben. Darüber hinaus können die Beteiligten dies ohne Hormontherapie, medizinische Intervention, ärztliches Gutachten und langwierigen Papierkram tun, Reuters .

Gemäss der neuen Gesetzgebung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch kann ab Anfang nächsten Jahres jede Person, die über 16 Jahre alt ist und nicht unter Vormundschaft steht, also eine selbstständig handlungsfähige Person ist, ihr Geschlecht und gleichzeitig ihr Geschlecht ändern Namen in Schweizer Ämtern auf Basis einer einfachen Selbstdeklaration.

TRANSGENDER-PERSONEN UNTER 16 JAHREN HABEN DIE MÖGLICHKEIT, DIES AUF DIESER EBENE ZU TUN, SIE BRAUCHEN FÜR DAS VERFAHREN DIE ZUSTIMMUNG DES AMTLICHEN ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN.

Im Bereich der Geschlechtsangleichung gab es in der Schweiz bisher keine einheitliche Regelung und in den meisten Kantonen war bisher für Transgender-Personen ein ärztliches Attest erforderlich. Es gab Fälle, in denen beispielsweise auch nachgewiesen werden musste, dass sich die Person in einer Hormonbehandlung befand und die geschlechtsangleichende Operation bereits stattgefunden hatte.

Die Schweiz hat im September als letztes westeuropäisches Land grünes Licht für die Homo-Ehe gegeben und gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, Kinder zu adoptieren.

Quelle: index.hu

Titelbild: Demonstranten für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender marschieren am 10. Oktober 2019 in Pristina. (MTI/EPA/Valdrin Xhemaj)