Die Zahl der Geimpften beträgt 6.252.653, davon erhielten 5.968.354 Personen bereits die zweite und 3.153.470 Personen bereits die dritte Auffrischimpfung. 1.370 neue Infizierte wurden bestätigt, was die Gesamtzahl der identifizierten Infizierten seit Beginn der Epidemie auf 1.246.689 erhöht. Die meisten der 151 Verstorbenen waren alte und chronisch kranke Menschen, sodass die Zahl der Verstorbenen auf 38.894 stieg. Die Zahl der Genesenen nimmt stetig zu, derzeit 1.091.017 Personen, und die Zahl der aktiven Infizierten ist auf 116.778 Personen zurückgegangen. 4.019 Coronavirus-Patienten werden im Krankenhaus behandelt, 374 von ihnen sind beatmet. Die Variante des Omicron-Virus breitet sich auch in Ungarn aus, daher bitten wir ungeimpfte Personen weiterhin, sich impfen zu lassen, und Personen, die vor mehr als vier Monaten geimpft wurden, eine Auffrischungsimpfung zu erhalten. Bisher haben Eltern 58.000 Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zur Impfung angemeldet, und 37.000 Kinder haben sie bereits erhalten. Auch in den Ferien ist eine Impfung nach Terminvereinbarung möglich.

Die Möglichkeit, die Impfung schnellstmöglich zu erhalten, ist weiterhin gewährleistet. An den prioritären Impfstellen der Krankenhäuser ist es auch in den Ferien möglich, nach vorheriger Terminvereinbarung entweder eine Erst- oder eine Auffrischungsimpfung zu erhalten.

Öffnungszeiten der Impfstellen in Rház während der Ferien:

27.-30. Dezember. zwischen 8 und 18 Uhr

Freitag, 31. Dezember von 8 bis 16 Uhr

Samstag, 1. Januar von 8 bis 16 Uhr

 

Terminbuchung: https://www.eeszt.gov.hu/hu/web/guest/covid-oltas-idopontfoglalas

Wer bereits eine gültige Anmeldung hat, kann einen Termin für die erste Impfung vereinbaren. Anmeldung:  www.vakcinainfo.gov.hu
​​​​Angesichts des Erfolgs der vorangegangenen Impfkampagnen und des Auftretens der Omicron-Virusvariante in Ungarn wird es im Januar mehrere Impfkampagnen an den Impfstellen der Krankenhäuser und in den Fachkliniken geben der Bezirkshauptmannschaft, wann die Impfung wieder ohne Voranmeldung und mit Vor-Ort-Anmeldung beantragt werden kann. Darüber hinaus lädt der Nationale Arbeitskreis Impfung Hausärzte ein, zusätzlich zu den bei der Terminvereinbarung durchgeführten Impfungen spezielle Impfaktionstage durchzuführen.

Jeden Donnerstag- und Freitagnachmittag sowie Samstag im Januar soll es laut Plan eine Impfaktion an Impfstellen in Krankenhäusern und in Fachkliniken in Kreiszentren geben.

Impfförderung an den Impfstellen der Krankenhäuser und Kreiszentren:

  • 6.-7. Januar 2022 (Donnerstag-Freitag) zwischen 14-18 Uhr
  • 8. Januar 2022 (Samstag) zwischen 10:00 und 18:00 Uhr,
  • 13.-14. Januar 2022 (Donnerstag-Freitag) zwischen 14-18 Uhr
  • 15. Januar 2022 (Samstag) zwischen 10:00 und 18:00 Uhr,
  • 20.-21. Januar 2022 (Donnerstag-Freitag) zwischen 14-18 Uhr,
  • 22. Januar 2022 (Samstag) zwischen 10:00 und 18:00 Uhr,
  • 27.-28. Januar 2022 (Donnerstag-Freitag) zwischen 14-18 Uhr
  • 29. Januar 2022 (Samstag) zwischen 10:00 und 18:00 Uhr,

Hausärzte impfen auch weiterhin zu den Terminzeiten und wir bitten auch sie, an mindestens einem Freitagnachmittag und Samstag im Januar ohne Voranmeldung zu impfen. Wenn der Hausarzt zustimmt, dann kann er selbstverständlich nicht nur einmal, sondern bis zu viermal Impfaktionen durchführen. Für Hausärzte ordnet der Bundesoberarzt Impfaktionstage offiziell an, sie haben also Anspruch auf eine Sondervergütung für Impfaktionstage am Samstag

Anmeldungen und Terminbuchungen sind auch für impfende Kinder im Alter von 5-11 Jahren möglich. Eltern, die ihr Kind in den vergangenen Tagen mit vollständigen Daten angemeldet und ihre Anmeldung bereits validiert haben, können in das Terminbuchungssystem einsteigen. Die Eltern können auch dem Hauskinderarzt mitteilen, dass sie ihr Kind impfen lassen wollen. Alle Kinder im Alter von 5-11 Jahren können geimpft werden, wenn die Eltern es wünschen und es keine Kontraindikationen für die Impfung gibt. Bei akuter, fieberhafter Erkrankung ist die Impfung kontraindiziert. Die zweite Impfung ist bei Kindern ebenfalls 3 Wochen nach der ersten Impfung fällig. Zusätzlich zu den Impfstellen im Krankenhaus impfen auch Familienkinderärzte, die den Impfstoff benötigen.Weitere Informationen : https://koronavirus.gov.hu/cikkek/folyamatosan-nyitva-regisztracio-es-az-idopontfoglalo-az-5-11-eves -gyermekek-oltasa

Neben Gesundheitseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Geschäften, Einkaufszentren, Postämtern, Kundendiensten, Theatern, Kinos, Museen und Sportveranstaltungen. Bei Kultur- und anderen Indoor-Veranstaltungen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Spas und Gastronomiebetrieben ist die Verwendung von Masken für die dort Beschäftigten obligatorisch.

Um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, können Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen, dass sie geimpft werden. Im öffentlichen Bereich wird eine Impfung erwartet, in den Kommunen können die Bürgermeister über die Ausgabe entscheiden. Betriebe, die eine Impfpflicht für ihre Mitarbeiter vorschreiben, können bei den Impfarbeitskreisen des Kreises ebenfalls eine Impfung beantragen, in diesem Fall können auch die Betriebsärzte die Impfung durchführen.

Quelle: koronavirus.gov.hu