Das Verfassungsgericht bestätigte die Entscheidung des Parlaments über die Anordnung eines landesweiten Referendums, das Gremium auf seiner Website mit Wie geschrieben; Zu den vier vom Parlament angenommenen Anfragen haben zwei Petenten auch eine verfassungsrechtliche Prüfung beantragt.

Die Beschwerdeführer wollten den Entscheid des Parlaments vom Verfassungsgerichtshof aufheben lassen, weil sie die Fragen des Kinderschutzreferendums für verfassungswidrig halten.

Die kürzlich veröffentlichte Entscheidung enthüllte, dass es Sache des Präsidenten der Republik ist, zu entscheiden, wann das Referendum einberufen wird. Übrigens widersprach einer der Petenten der Tatsache, dass das Referendum den Nachrichten zufolge am selben Tag wie die diesjährigen Parlamentswahlen stattfinden wird. Das Verfassungsgericht (AB) wies darauf hin, dass dies nicht in ihre Zuständigkeit fällt, und es gingen keine Beschwerden gegen die gesetzliche Änderung ein, die dies ermöglicht. Der anderen Beschwerde zufolge wird das Referendum Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit verursachen, was laut dem Petenten auch die Brüsseler Sanierungsfonds gefährdet. Die AB stufte diese Annahme als hypothetisch ein und stellte fest, dass es außerhalb ihrer Zuständigkeit liegt, die Wahrheit der Behauptung aufzudecken.

Quelle: Ungarische Nation

Im Bild: Tamás Sulyok, Präsident des Verfassungsgerichts (Foto: Máté Bach)