Die Zahl der Geimpften beträgt 6.325.143, davon erhielten 6.069.677 Personen bereits die zweite und 3.437.335 Personen bereits die dritte Auffrischimpfung. 15.526 neue Infizierte wurden bestätigt, was die Gesamtzahl der identifizierten Infizierten seit Beginn der Epidemie auf 1.385.500 erhöht.
Die meisten der 71 Verstorbenen waren alte und chronisch kranke Menschen, sodass die Zahl der Verstorbenen auf 40.757 stieg. Die Zahl der Genesenen nimmt stetig zu, derzeit 1.186.319 Personen, und die Zahl der aktiv Infizierten ist auf 158.424 Personen gestiegen. 2.673 Coronavirus-Patienten werden im Krankenhaus behandelt, von denen 202 beatmet werden. Wir befinden uns im Aufwind der fünften Welle, die Variante des Omicron-Virus breitet sich bereits stark aus, sie verursacht 87% der Infektionen. Durch die Auffrischungsimpfung kann der schwere Krankheitsverlauf verhindert werden. Die Impfkampagne wird heute Nachmittag, Freitag und Samstag fortgesetzt. Nun kann die vierte Impfung beantragt werden.
der koronavirus.gov.hu wird darauf hingewiesen, dass ab dem 15. Februar der Schutzschein in einen Impfpass umgewandelt wird, er gilt nur noch für diejenigen, die geimpft wurden oder ihre dritte Impfung innerhalb erhalten haben 6 Monate. Wer schnellstmöglich seine erste oder dritte Auffrischungsimpfung erhalten möchte, kann dies an den Impfaktionstagen im Januar ohne vorherige Terminvereinbarung tun.
Folgende Impfaktionen an den Impfstellen der Krankenhäuser und Kreiszentren:
· 20.-21. Januar 2022 (Donnerstag-Freitag) zwischen 14-18 Uhr,
· 22. Januar 2022 (Samstag) zwischen 10:00 und 18:00 Uhr,
· 27.-28. Januar 2022 (Donnerstag-Freitag) zwischen 14-18 Uhr
· 29. Januar 2022 (Samstag) von 10 bis 18 Uhr
Nicht geimpfte Personen und Personen, die ihre vorherige Impfung vor mehr als 4 Monaten erhalten haben, warten weiterhin auf Priorität. An den zentralen Impfstellen können Sie weiterhin aus fünf Impfstoffen wählen. An den Impfaktionstagen sind Personen ab 12 Jahren an den Impfstellen willkommen. Die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei Krankenhausimpfstellen oder beim Hauskinderarzt möglich. Die Auffrischungsimpfung wird allen Personen empfohlen, die die vorherige Impfung vor mehr als 4 Monaten erhalten haben. Durch die dritte Impfung kann der Schutz wieder auf 80-90 % gesteigert werden.
Darüber hinaus führen Hausärzte zusätzlich zu den bei der Bestellung durchgeführten Impfungen Impfaktionen durch und haben Anspruch auf eine gesonderte Vergütung für die Wochenend-Impfaktionstage.
Wie die Regierung bereits angekündigt hat, kann nun auch im Rahmen der laufenden Impfkampagnen die vierte Impfung beantragt werden. Die vierte Impfung kann ab 18 Jahren beantragt werden, wenn seit der 3. Impfung bereits 4 Monate vergangen sind. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Impfung kann der Impfarzt bei Bedarf Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und/oder Hausarzt halten. Die Wahl des Impfstoffs liegt immer in der Verantwortung des Impfers, der in Kenntnis des Patienten nach fachlichen Erwägungen entscheidet. Es gibt keine allgemeine Kontraindikation für irgendeine Kombination.
Ungeimpfte Personen, die sich infiziert haben, können nach Genesung der Krankheit ohne Wartezeit geimpft werden.
Weitere Einzelheiten: https://koronavirus.gov.hu/cikkek/januarban-minden-csutortokon-penteken-es-szombaton-oltasi-akcio
Impfaktion jeden Donnerstag, Freitag und Samstag im Januar
koronavirus.gov.hu Um die Zahl der Impfungen weiter zu erhöhen und eine weitere Epidemiewelle zu verhindern, veranstalten wir jeden Donnerstag- und Freitagnachmittag sowie Samstag im Januar eine Impfaktion an den Impfstellen der Krankenhäuser und in den ausgewiesenen Facharztpraxen des Kreiszentrums, zusätzlich allgemein Praktiker organisieren auch Impfaktionstage. Sie können die Impfung ohne Voranmeldung und mit Vor-Ort-Anmeldung durchführen lassen. |
Die Anmeldung und Terminbuchung für die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren ist durchgehend geöffnet . Weitere Einzelheiten: https://koronavirus.gov.hu/cikkek/folyamatosan-nyitva-regisztracio-es-az-idopontfoglalo-az-5-11-eves-gyermekek-oltasa
Neben Gesundheitseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Geschäften, Einkaufszentren, Postämtern, Kundendiensten, Theatern, Kinos, Museen und Sportveranstaltungen. Bei Kultur- und anderen Indoor-Veranstaltungen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Spas und Gastronomiebetrieben ist die Verwendung von Masken für die dort Beschäftigten obligatorisch.
Um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, können Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen, dass sie geimpft werden. Im öffentlichen Bereich wird eine Impfung erwartet, in den Kommunen können die Bürgermeister über die Ausgabe entscheiden. Betriebe, die eine Impfpflicht für ihre Mitarbeiter vorschreiben, können bei den Impfarbeitskreisen des Kreises ebenfalls eine Impfung beantragen, in diesem Fall können auch die Betriebsärzte die Impfung durchführen.
Quelle: koronavirus.gov.hu