Auch Political Capital widerlegt die Linksparteien: Das von der Opposition initiierte Referendum am 3. April könne nicht durchgeführt werden.

Dauerten alle verbleibenden Rechtshandlungen nur noch einen Tag, würde der Widerspruch wegen der Rechtsbehelfsfristen noch versäumt, verrät der Beitrag. Obwohl Miklós Szánthó bereits letzte Woche erklärte, warum es keine Chance gibt, das von der Opposition initiierte Zwei-Fragen-Referendum am 3. Péter Márki-Zay ging so weit, Viktor Orbán und Gergely Gulyás aufzufordern, die Unterschriften sofort zu zählen.

weist das oppositionsnahe Political Capital in seinem Freitagsbeitrag

Auf keinen Fall darf das Referendum gleichzeitig mit den Parlamentswahlen stattfinden.

„Heute haben die Oppositionsparteien die Unterschriften für ihre Referendumsinitiative eingereicht. Dass sie kommunizieren, dass das Referendum noch gleichzeitig mit den Wahlen am 3. April stattfinden kann, ist aus Sicht der politischen Kommunikation verständlich: Das wird nicht so sein, aber sie können es auf den Rahmen des Gesetzes schieben und die Langsamkeit der beteiligten Institutionen. Noch seltsamer ist, dass diese Interpretation in den ungarischen Medien so weitergegeben wird, dass seit der Einreichung der Referendumsfragen im Juli letzten Jahres mit 99-prozentiger Sicherheit bekannt war, dass sie das System erst im April passieren würde dieses Jahr. Heute ist die Situation nur insofern anders, als die 99 % auf 100 % angewachsen sind“, schreiben sie und schildern dann den weiteren Prozess.

  • Unterschriftenprüfung (max. 60 Tage)
  • Rechtsbehelfsfrist (5 Tage)
  • Prüfung des Beschwerdeantrags - Manor (max. 5 Tage)
  • Unterrichtung des Parlamentspräsidenten (max. 8 Tage)
  • Der Parlamentspräsident gibt die Initiative in der Parlamentssitzung bekannt (nächster Sitzungstag)
  • Das Parlament ordnet die Volksabstimmung an (max. 30 Tage)
  • Veröffentlichung des Parlamentsbeschlusses im Ungarischen Amtsblatt (max. 8 Tage)
  • Rechtsbehelfsfrist (15 Tage)
  • Rechtsbehelfsprüfung - Verfassungsgerichtshof (max. 30 Tage)
  • Planung des Referendums - Präsident der Republik (max. 15 Tage)
  • Der Tag der Volksabstimmung (70-90 Tage ab Bekanntgabe, mind. 50 Tage bei Bekanntgabe)

„Wenn jede der oben genannten Handlungen nur jeweils 1 Tag dauern würde, wäre es nicht einmal dann möglich, das Referendum auf den 3. Und wenn alle Zeitfenster maximal ausgenutzt werden, kann der Prozess sogar bis Oktober verlängert werden.“

- schließt den Beitrag ab.

Quelle: mandiner.hu

Beitragsbild: MN/Zoltán Havran