Um an den ungarischen Wahlen teilnehmen zu können, müssen sich diejenigen, die nicht an den Wahlen 2014 oder 2018 teilgenommen haben, bis zum 9. März registrieren. Die Briefwahl findet in den zwei Wochen vor dem 3. April statt. Der ungarische Generalkonsul László Tóth in Csíkszereda betonte gegenüber kronikaonline.ro, dass es wichtig ist, dass der versiegelte Umschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel rechtzeitig an das Nationale Wahlamt zurückgesandt wird, daher wird jedem empfohlen, ihn beim Generalkonsulat abzugeben.

László Tóth sagte: Präsident János Áder hat das Datum der Parlamentswahlen am 3. April bekannt gegeben, und auch im Ausland lebende Ungarn können an der Abstimmung teilnehmen. Am wichtigsten ist vielleicht zu wissen, dass die in Siebenbürgen und Székelyföld lebenden Ungarn ebenfalls wählen können und mitbestimmen können, wie sich das Schicksal der Nation entwickelt. Um teilnehmen zu können, müssen Sie sich bis zum 9. März in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das geht ganz einfach auf der Website valasztas.hu, aber Sie können auch das Generalkonsulat um Hilfe bitten. Die Registrierung ist zehn Jahre gültig, so dass diejenigen, die an den Wahlen 2014 oder 2018 teilgenommen haben, nichts weiter tun müssen. Die Briefwahl findet in den zwei Wochen vor dem 3. April statt, dann ist es wichtig, dass der verschlossene Umschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel rechtzeitig an das Nationale Wahlamt zurückgeht, daher empfehlen wir jedem, ihn bei uns, dem Generalkonsulat, abzugeben.

Aus einer kürzlich durchgeführten Untersuchung des Bálványos Intézet geht hervor, dass sich die siebenbürgischen Ungarn als Teil der ungarischen Nation betrachten.

Quelle: Siebenbürgen, heute

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