Die Zahl der Geimpften beträgt 6.345.766, davon erhielten 6.083.949 Personen bereits die zweite und 3.567.044 Personen bereits die dritte Auffrischimpfung. Insgesamt wurden 20.174 Neuinfektionen bestätigt, was die Gesamtzahl der identifizierten Infektionen seit Beginn der Epidemie auf 1.471.276 erhöht. Die meisten der 69 Verstorbenen waren alte und chronisch kranke Menschen, sodass die Zahl der Verstorbenen auf 41.087 stieg. Die Zahl der Genesenen nimmt stetig zu, derzeit 1.224.813 Personen, und die Zahl der aktiv Infizierten ist auf 205.376 Personen gestiegen. 3.145 Coronavirus-Patienten werden im Krankenhaus behandelt, von denen 164 beatmet werden. Auch die am Donnerstag, Freitag und Samstag laufende Impfaktion lohnt sich aufgrund des omikron und des am 15. Februar in Kraft tretenden Impfpasses.
Folgende Impfaktionen an den Impfstellen der Krankenhäuser und Kreiszentren:
· 27.-28. Januar 2022 (Donnerstag-Freitag) zwischen 14-18 Uhr
· 29. Januar 2022 (Samstag) von 10 bis 18 Uhr
Nicht geimpfte Personen und Personen, die ihre vorherige Impfung vor mehr als 4 Monaten erhalten haben, warten weiterhin auf Priorität. An den zentralen Impfstellen können Sie weiterhin aus fünf Impfstoffen wählen. An den Impfaktionstagen sind Personen ab 12 Jahren an den Impfstellen willkommen. Die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei Krankenhausimpfstellen oder beim Hauskinderarzt möglich. Die Auffrischungsimpfung wird allen Personen empfohlen, die die vorherige Impfung vor mehr als 4 Monaten erhalten haben. Durch die dritte Impfung kann der Schutz wieder auf 80-90 % gesteigert werden.
Darüber hinaus führen Hausärzte zusätzlich zu den bei der Bestellung durchgeführten Impfungen Impfaktionen durch und haben Anspruch auf eine gesonderte Vergütung für die Wochenend-Impfaktionstage.
Auch im Rahmen aktueller Impfaktionen kann bereits die vierte Impfung gebucht und in Anspruch genommen werden. Die vierte Impfung kann ab 18 Jahren beantragt werden, wenn seit der 3. Impfung bereits 4 Monate vergangen sind. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Impfung kann der Impfarzt bei Bedarf Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und/oder Hausarzt halten. Die Wahl des Impfstoffs liegt immer in der Verantwortung des Impfers, der in Kenntnis des Patienten nach fachlichen Erwägungen entscheidet. Es gibt keine allgemeine Kontraindikation für irgendeine Kombination.
Ungeimpfte Personen, die sich infiziert haben, können nach Genesung der Krankheit ohne Wartezeit geimpft werden.
Weitere Einzelheiten: https://koronavirus.gov.hu/cikkek/januarban-minden-csutortokon-penteken-es-szombaton-oltasi-akcio
Die Anmeldung und Terminbuchung für die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren ist durchgehend geöffnet. Weitere Einzelheiten: https://koronavirus.gov.hu/cikkek/folyamatosan-nyitva-regisztracio-es-az-idopontfoglalo-az-5-11-eves-gyermekek-oltasa
Um die Zahl der Impfungen weiter zu erhöhen und vor neuen Wellen der Epidemie zu schützen, wird ab dem 15. Februar der Schutzausweis in einen Impfpass umgewandelt – der entsprechende Regierungserlass wurde am Donnerstagabend im Magyar Közlöny veröffentlicht. Nur wer geimpft ist, hat einen gültigen Ausweis. Eine nicht geimpfte Person hat auch im Falle einer Infektion keinen Anspruch auf einen Impfpass und ein für eine bestehende Infektion ausgestellter Immunitätsnachweis verliert seine Gültigkeit. Die Karte ist ab der zweiten Impfung sechs Monate gültig, danach verlängert sich die Gültigkeit – in der Regel – erst nach der dritten Impfung, die sie bestätigt. Wenn sich jemand nach zwei Impfungen infiziert, ist sein Ausweis 6 Monate ab dem Datum der Bestätigung der Infektion gültig. Nach der dritten bestätigenden Impfung ist der Schein unbefristet gültig. Die aktuellen Schutzzertifikate müssen nicht ersetzt werden, die Gültigkeit des Dokuments kann anhand des QR-Codes überprüft werden. Weitere Informationen: https://koronavirus.gov.hu/cikkek/ktk-immar-hivatalos-februar-15-tol -jon-az-oltasi -Zertifikat
Neben Gesundheitseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Geschäften, Einkaufszentren, Postämtern, Kundendiensten, Theatern, Kinos, Museen und Sportveranstaltungen. Bei Kultur- und anderen Indoor-Veranstaltungen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Spas und Gastronomiebetrieben ist die Verwendung von Masken für die dort Beschäftigten obligatorisch.
Um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, können Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen, dass sie geimpft werden. Im öffentlichen Bereich wird eine Impfung erwartet, in den Kommunen können die Bürgermeister über die Ausgabe entscheiden. Betriebe, die eine Impfpflicht für ihre Mitarbeiter vorschreiben, können bei den Impfarbeitskreisen des Kreises ebenfalls eine Impfung beantragen, in diesem Fall können auch die Betriebsärzte die Impfung durchführen.
Quelle: koronavirus.gov.hu