Wir berichten die aggregierten Daten des vergangenen Wochenendes. Die Zahl der Geimpften beträgt 6.363.112, davon erhielten 6.101.699 Personen bereits die zweite und 3.683.719 Personen bereits die dritte Auffrischimpfung. In den vergangenen drei Tagen wurden insgesamt 45.407 Neuinfektionen bestätigt, womit sich die Gesamtzahl der identifizierten Infektionen seit Beginn der Epidemie auf 1.553.405 erhöht. Die meisten der 176 Menschen, die in den letzten drei Tagen starben, waren ältere und chronische Patienten, sodass die Zahl der Verstorbenen auf 41.405 stieg. Die Zahl der Genesenen nimmt stetig zu, derzeit 1.280.399 Personen, und die Zahl der aktiv Infizierten ist auf 231.601 Personen gestiegen. 3.903 Coronavirus-Patienten werden im Krankenhaus behandelt, 150 von ihnen sind beatmet. Auch die Impfaktion, die im Februar immer donnerstags, freitags und samstags weitergeht, lohnt sich aufgrund des omikron und des ab 15. Februar gültigen Impfpasses.

Nicht geimpfte Personen und Personen, die ihre vorherige Impfung vor mehr als 4 Monaten erhalten haben, warten immer noch auf die Impfung. Die Auffrischungsimpfung wird allen Personen empfohlen, die die vorherige Impfung vor mehr als 4 Monaten erhalten haben. Durch die dritte Impfung kann der Schutz wieder auf 80-90 % gesteigert werden. An den zentralen Impfstellen können Sie weiterhin aus fünf Impfstoffen wählen.

Im Februar findet an den Impfstellen der Krankenhäuser jeden Donnerstag, Freitag und Samstag eine Impfaktion statt. Darüber hinaus setzen Hausärzte Impfungen fort. Mehr zur Februar-Impfaktion:

Auch im Februar findet jeden Donnerstag, Freitag und Samstag eine Impfaktion statt

koronavirus.gov.hu

Um die Zahl der Impfungen weiter zu erhöhen und eine neue Welle der Epidemie zu verhindern, veranstalten wir im Januar und Februar jeden Donnerstag- und Freitagnachmittag und Samstag eine Impfaktion an den Impfstellen der Krankenhäuser und in den ausgewiesenen Kreiszentrumskliniken. Auch dieses Mal können Sie den Impfstoff ohne Termin und mit Vor-Ort-Anmeldung erhalten. Wir freuen uns weiterhin darauf

Auch im Rahmen von Impfaktionen kann nun die vierte Impfung gebucht und in Anspruch genommen werden. Die vierte Impfung kann ab 18 Jahren beantragt werden, wenn seit der 3. Impfung bereits 4 Monate vergangen sind. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Impfung kann der Impfarzt bei Bedarf Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und/oder Hausarzt halten. Die Wahl des Impfstoffs liegt immer in der Verantwortung des Impfers, der in Kenntnis des Patienten nach fachlichen Erwägungen entscheidet. Es gibt keine allgemeine Kontraindikation für irgendeine Kombination.

Ungeimpfte Personen, die sich infiziert haben, können nach Genesung der Krankheit ohne Wartezeit geimpft werden.

Die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei Krankenhausimpfstellen oder beim Hauskinderarzt möglich. Weitere Einzelheiten: https://koronavirus.gov.hu/cikkek/folyamatosan-nyitva-regisztracio-es-az-idopontfoglalo-az-5-11-eves-gyermekek-oltasa

Um die Zahl der Impfungen weiter zu erhöhen und vor neuen Wellen der Epidemie zu schützen, wird der Schutzausweis ab dem 15. Februar in einen Impfausweis umgewandelt. Nur wer geimpft ist, hat einen gültigen Ausweis. Eine nicht geimpfte Person hat auch im Falle einer Infektion keinen Anspruch auf einen Impfpass und ein für eine bestehende Infektion ausgestellter Immunitätsnachweis verliert seine Gültigkeit. Die Karte ist ab der zweiten Impfung sechs Monate gültig, danach verlängert sich die Gültigkeit – in der Regel – erst nach der dritten Impfung, die sie bestätigt. Wenn sich jemand nach zwei Impfungen infiziert, ist sein Ausweis 6 Monate ab dem Datum der Bestätigung der Infektion gültig. Nach der dritten bestätigenden Impfung ist der Schein unbefristet gültig. Es besteht keine Notwendigkeit, die aktuellen Schutzzertifikate zu ersetzen, die Gültigkeit des Dokuments kann anhand des QR-Codes überprüft werden. Weitere Details : https://koronavirus.gov.hu/cikkek/ktk-immar-hivatolos-februar-15- tol-jon-az-oltasi -Zertifikat

Neben Gesundheitseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Geschäften, Einkaufszentren, Postämtern, Kundendiensten, Theatern, Kinos, Museen und Sportveranstaltungen. Bei Kultur- und anderen Indoor-Veranstaltungen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Spas und Gastronomiebetrieben ist die Verwendung von Masken für die dort Beschäftigten obligatorisch.

Um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, können Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen, dass sie geimpft werden. Im öffentlichen Bereich wird eine Impfung erwartet, in den Kommunen können die Bürgermeister über die Ausgabe entscheiden. Betriebe, die eine Impfpflicht für ihre Mitarbeiter vorschreiben, können bei den Impfarbeitskreisen des Kreises ebenfalls eine Impfung beantragen, in diesem Fall können auch die Betriebsärzte die Impfung durchführen.

Quelle: koronavirus.gov.hu