Die Zahl der Geimpften beträgt 6.366.402, davon erhielten 6.107.843 Personen bereits die zweite und 3.700.305 Personen bereits die dritte Auffrischimpfung. 17.894 neue Infizierte wurden bestätigt, womit sich die Gesamtzahl der identifizierten Infizierten seit Beginn der Epidemie auf 1.600.411 erhöht. Die meisten der 88 Verstorbenen waren alte und chronisch kranke Menschen, sodass die Zahl der Verstorbenen auf 41.636 stieg. Die Zahl der Genesenen steigt stetig, derzeit 1.330.876 Personen, und die Zahl der aktiven Infizierten beträgt 227.899 Personen. 4.451 Coronavirus-Patienten werden im Krankenhaus behandelt, 163 von ihnen sind beatmet. 94 % der Infektionen werden bereits durch Omicrons verursacht. Die Regierung gab heute bekannt, dass Impfbescheinigungen mit zwei Impfungen bis zum 1. Mai im Einklang mit der Praxis der Länder der Europäischen Union für einen längeren Zeitraum gültig sein werden.

Impfzertifikate werden mit zwei Impfungen bis zum 1. Mai entsprechend der Praxis der Länder der Europäischen Union für einen längeren Zeitraum gültig sein, kündigte der Informationsminister der Regierung, Gergely Gulyás, am Donnerstag an. Er sagte: Weder Brüssel noch die anderen EU-Staaten haben wegen des Auftauchens der Omicron-Variante die bisherigen Regeln verschärft, und die Regierung wolle nicht, dass Ungarn benachteiligteren Regeln unterworfen würden als andere EU-Bürger.

Gergely Gulyás berichtete auch, dass Ungarn nach Ansicht der Mehrheit der Virologen an der Schwelle zur fünften Welle stehe und die Zahl der Infektionen ebenso schnell sinken wie steigen werde. In der fünften Welle breitet sich das Virus deutlich schneller aus als zuvor, aber weder die Zahl der im Krankenhaus behandelten Menschen noch die Zahl der Todesfälle kommt an die der vorherigen Wellen heran.

Im Februar findet an den Impfstellen der Krankenhäuser jeden Donnerstag, Freitag und Samstag eine Impfaktion statt. Die Impfung hat nach wie vor Priorität für die Ungeimpften und diejenigen, die ihre vorherige Impfung vor mehr als 4 Monaten erhalten haben. Die Auffrischungsimpfung wird allen Personen empfohlen, die die vorherige Impfung vor mehr als 4 Monaten erhalten haben. Durch die dritte Impfung kann der Schutz wieder auf 80-90 % gesteigert werden. An den zentralen Impfstellen können Sie weiterhin aus fünf Impfstoffen wählen. Darüber hinaus setzen Hausärzte Impfungen fort. Mehr zur Februar-Impfaktion:

https://koronavirus.gov.hu/cikkek/februarban-minden-csutortokon-penteken-es-szombaton-oltasi-akcio

Auch im Februar findet jeden Donnerstag, Freitag und Samstag eine Impfaktion statt

koronavirus.gov.hu

Um die Zahl der Impfungen weiter zu erhöhen und eine neue Welle der Epidemie zu verhindern, veranstalten wir im Januar und Februar jeden Donnerstag- und Freitagnachmittag und Samstag eine Impfaktion an den Impfstellen der Krankenhäuser und in den ausgewiesenen Kreiszentrumskliniken. Auch dieses Mal können Sie den Impfstoff ohne Termin und mit Vor-Ort-Anmeldung erhalten. Wir freuen uns weiterhin darauf

Auch im Rahmen von Impfaktionen kann nun die vierte Impfung gebucht und in Anspruch genommen werden. Die vierte Impfung kann ab 18 Jahren beantragt werden, wenn seit der 3. Impfung bereits 4 Monate vergangen sind. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Impfung kann der Impfarzt bei Bedarf Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und/oder Hausarzt halten. Die Wahl des Impfstoffs liegt immer in der Verantwortung des Impfers, der in Kenntnis des Patienten nach fachlichen Erwägungen entscheidet. Es gibt keine allgemeine Kontraindikation für irgendeine Kombination.

Ungeimpfte Personen, die sich infiziert haben, können nach Genesung der Krankheit ohne Wartezeit geimpft werden.

Die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei Krankenhausimpfstellen oder beim Hauskinderarzt möglich. 88.000 Eltern haben sich bereits registriert, 82.000 von ihnen haben den Impfstoff bereits erhalten. Weitere Einzelheiten: https://koronavirus.gov.hu/cikkek/folyamatosan-nyitva-regisztracio-es-az-idopontfoglalo-az-5-11-eves-gyermekek-oltasa

Neben Gesundheitseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Geschäften, Einkaufszentren, Postämtern, Kundendiensten, Theatern, Kinos, Museen und Sportveranstaltungen. Bei Kultur- und anderen Indoor-Veranstaltungen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Spas und Gastronomiebetrieben ist die Verwendung von Masken für die dort Beschäftigten obligatorisch.

Um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, können Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen, dass sie geimpft werden. Im öffentlichen Bereich wird eine Impfung erwartet, in den Kommunen können die Bürgermeister über die Ausgabe entscheiden. Betriebe, die eine Impfpflicht für ihre Mitarbeiter vorschreiben, können bei den Impfarbeitskreisen des Kreises ebenfalls eine Impfung beantragen, in diesem Fall können auch die Betriebsärzte die Impfung durchführen.

Quelle: koronavirus.gov.hu