Ab heute werden die noch geltenden epidemiologischen Beschränkungen aufgehoben. Dank der erfolgreichen Abwehrstrategie und dem hohen Durchimpfungsgrad der Bevölkerung geht die fünfte Welle der Epidemie zurück, sodass das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr erforderlich ist und auch Einschränkungen bei Veranstaltungen gelten werden aufgehoben. Aufgrund der Bedrohung durch die sechste Welle wird der Gesundheitsnotstand von der Regierung weiterhin aufrechterhalten.

Auch die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, Haltestellen und Bahnhöfen, Geschäften, Einkaufszentren, Postämtern, Kundendiensten, Theatern, Kinos, Museen und Gastronomiebetrieben wird aufgehoben. Natürlich kann künftig jeder eine Maske tragen, um die eigene Gesundheit zu schützen.

Gemäß dem Beschluss der Regierung werden alle Beschränkungen aufgehoben, die die Nutzung eines Dienstes bisher an eine Schutzkarte gebunden haben. Auch die Beschränkungen für Veranstaltungen werden aufgehoben: Sport-, Kultur- und andere Musik- und Tanzveranstaltungen sowie Freiluftveranstaltungen mit mehr als fünfhundert Personen können nun ohne Sicherheitskarte besucht werden.

Die Regeln zur Ausstellung und Gültigkeit der Schutzkarte ändern sich jedoch nicht, da sie in Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Covid-Karte der Europäischen Union entwickelt wurden und die EU-Länder die Bedingungen für die Einreise in das Land weiterhin selbst festlegen. Die Einreise in das Hoheitsgebiet Ungarns wird jedoch frei.

Gemäß der Regierungsverordnung zur Aufhebung der Beschränkungen wird der unbezahlte Urlaub von Personen, die trotz der obligatorischen Arbeitgeberanforderung nicht geimpft wurden, je nach Entscheidung des Arbeitgebers, spätestens jedoch zum 1. April 2022, aufgehoben. Eine Impfpflicht besteht daher nur für Gesundheits- und Sozialarbeiter sowie in der Landesverteidigung, nicht aber in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.

Da auch die Zahl der im Krankenhaus versorgten Patienten rückläufig ist, können Gesundheitsdienste im Normalbetrieb in Anspruch genommen werden, jedoch gilt ab sofort weiterhin eine Maskenpflicht in Krankenhäusern. Die Behandlung von Coronavirus-Patienten findet nach Angaben des Personalministeriums in den dafür vorgesehenen Einrichtungen statt. Nach Angaben des Ministeriums werden die Krankenhäuser die aufgrund der Epidemie verschobenen Operationen und Behandlungen weiterhin durchführen und gleichzeitig den Betrieb der Impfstellen der Krankenhäuser weiter sicherstellen.

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Foto: András Éberling