Die Nationale Wahlkommission (NVB) verhängte am Freitag Geldstrafen gegen mehrere NGOs, weil die NGOs eine ungültige Stimmabgabe beim Kinderschutzreferendum unterstützten.
Bei seiner Sitzung am Freitag prüfte der NVB mehrere Einwände gegen NGOs, die eine ungültige Stimmabgabe beim Kinderschutzreferendum förderten. Laut NVB könne die Referendumskampagne nicht darauf abzielen, ungültige Stimmabgaben zu fördern, "weil sie das Verfassungsziel der unmittelbaren Machtausübung und den dahinter stehenden gesetzgeberischen Willen nicht nur dehnt, sondern auch durchbricht". Das Ermutigen zu einer ungültigen Stimme gilt daher laut Vorstand als missbräuchliche Rechtsausübung.
Darauf aufbauend hat die NVB ermittelt
dass Amnesty International Hungary, Artemisszió Foundation, Rainbow Mission Foundation, Háttér Társaság, Labrisz Lesbian Association, Hungarian Asexual Community, Hungarian Helsinki Committee, Atlas Lesbian, Gay, Bisexual Transgender and Queer Sports Association, PATENT Against Patriarchy Társasaga Jogvédé Association, we are noÁr! Nonprofit Kft., die Prizma Transgender Association, die Szimpozion Association, die Rainbow Families Foundation, die Society for Freedom Rights und die Transvanilla Transgender Association haben gegen den Grundsatz der Ausübung von Rechten in gutem Glauben und wie beabsichtigt verstoßen, als sie zu einer ungültigen Abstimmung in der Referendum. NVB forderte die Übertreter auf, jeweils eine Geldstrafe von 176.400 HUF zu zahlen. Die NVB verpflichtete Amnesty International Ungarn, während der Prüfung eines weiteren Einspruchs aus demselben Grund eine zusätzliche Geldbuße von 3 Millionen HUF zu zahlen.
Aufgrund einer Berufung entschied die NVB zudem, dass die Budapest VIII. Der im Wahllokal Nr. 53 des Bezirks tätige Stimmenauszählungsausschuss hat gegen das Grundprinzip des Schutzes der Integrität der Wahl sowie gegen das Grundprinzip der Rechtsausübung nach Treu und Glauben und in Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Zweck verstoßen. Die Petenten wandten sich an die NVB, weil eines der Mitglieder des Ausschusses für Stimmenzählung während der Überprüfung der persönlichen Identität fragte, ob die Wähler um eine Abstimmung zum Referendum bitten würden, denn „Ich werde nicht unnötigerweise jemandem eine Stimme geben, der nicht darum bittet dafür".
Nach Ansicht der NVB geht die Frage nach dem Mitglied des Stimmenauszählungsausschusses über die Informationstätigkeit hinaus, sie verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und die ordnungsgemäße Rechtsausübung, weil das Sszb-Mitglied die Tatsache ignoriert, dass der Ausschuss die Auszählung nicht übergibt Stimmzettel, wenn der Wähler es verlangt, aber in jedem Fall - ein Antrag ohne - übergibt.
Bei der Prüfung eines Einspruchs stellte die NVB außerdem fest, dass es rechtswidrig war, dass Péter Márki-Zay bei der Abstimmung am Sonntag das blaue Band trug. Laut der Kommission ist das blaue Band ein Wahlkampfinstrument, seine politische Botschaft kann man daran ablesen, aber Wahlkampfaktivitäten können am Tag der Abstimmung nicht in den Wahllokalen durchgeführt werden, so der NVB, Péter Márki -Zay hat gegen die Wahlkampfregeln verstoßen.
Die Entscheidungen der NVB sind rechtlich nicht bindend, dagegen können innerhalb von drei Tagen beim Gericht Rechtsbehelfe beantragt werden.
Quelle: magyarhirlap.hu
Beitragsbild: www.amnesty.hu