Laut Verfassungsanwalt Zoltán Lomnici Jr. wollten die pseudozivilen Soros-Organisationen bewusst eine Rechtsinstitution diskreditieren und abwerten, die zu den heiligsten Errungenschaften des Regimewechsels gehört.
Wie wir berichteten, wurden am Freitag mehrere NGOs von der Nationalen Wahlkommission (NVB) mit Geldstrafen belegt, weil sie beim Kinderschutzreferendum eine ungültige Stimmabgabe gefördert hatten. Das Gremium stellte fest: Die Referendumskampagne könne nicht darauf abzielen, eine ungültige Stimmabgabe zu fördern, da sie das Verfassungsziel der unmittelbaren Machtausübung und den dahinter stehenden gesetzgeberischen Willen nicht nur überschreite, sondern auch breche und daher als Rechtsmissbrauch angesehen werde.
Amnesty International Hungary, Artemisszió Foundation, Rainbow Mission Foundation, Háttér Társaság, Labrisz Lesbian Association, Hungarian Asexual Community, Hungarian Helsinki Committee, Atlas Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Queer Sports Association, PATENT Opponents of Patriarchy Társasaga Jogvédé Association, we are noÁr ! Gemäß der Entscheidung der NVB haben die Nonprofit Kft., die Prizma Transgender Association, die Szimpozion Egyesület, die Szivárnýcsáldokért Foundation, die Society for Freedom Rights und die Transvanil-la Transgender Association gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und die ordnungsgemäße Ausübung des Rechts verstoßen und wurden daher verurteilt ihnen jeweils eine Geldstrafe von 176.400 HUF zu zahlen. Amnesty wurde während der Prüfung eines weiteren Einspruchs aus demselben Grund mit einer Geldstrafe von weiteren drei Millionen Forint belegt. Die Organisationen haben angedeutet, dass sie die Entscheidung vor Gericht anfechten werden.
Auf die Anfrage von Magyar Hírlap erklärte Verfassungsreferent Zoltán Lomnici: Es sei ein verfassungsrechtliches Grundprinzip, dass das Volk die Macht habe, und es gehöre zur demokratischen Machtausübung, dass die Bürger an der Entscheidung der wichtigsten Angelegenheiten teilhaben könnten die das Schicksal des Landes direkt beeinflussen, auch durch Volksabstimmungen. Das Referendum ist die stärkste Form demokratischer Machtausübung, die klarste Form, den Willen der Wähler zum Ausdruck zu bringen. Der Zweck eines Referendums muss naturgemäß immer sein, gültig und wirksam zu sein, und auf der Grundlage der durch das Referendum getroffenen Entscheidung können die Organe mit Befugnissen und Zuständigkeiten entscheiden, welchen Verpflichtungen sie unterliegen, d. h. was die Gesellschaft darin fordert ihre Richtung.
Dennoch haben im Zusammenhang mit dem am 3 Sprache des Rechts bedeutete, dass diese Gruppen die Bürger offen und unmissverständlich dazu ermutigten, sich in böser Absicht zu verhalten, das heißt, gegen eines der unantastbaren Grundprinzipien des Rechts, den Grundsatz von Treu und Glauben und der fairen Rechtsausübung, zu verstoßen, wies der Verfassungsrechtler darauf hin aus.
Er stellte fest: Die vorgenannten Organisationen verstießen mit dieser missbräuchlichen Rechtsausübung sowohl gegen das Verfassungsprinzip der Volkssouveränität als auch gegen das Verfassungsziel der unmittelbaren Machtausübung und wollten am Ende bewusst eine Rechtsinstitution, die eine ist, diskreditieren und außer Kraft setzen der heiligsten Errungenschaften des Systemwechsels.
Der NVB stellte zuvor fest, dass eine ungültige Stimme eine illegale Stimme ist, sie verstößt gegen den Zweck des Referendums und die Bestimmungen des Wahlgesetzes, und die Anstiftung zu einer solchen Stimme ist daher eine illegale Aktivität, betonte Lomnici. Er stellte fest: Was als Bösgläubigkeit und missbräuchliche Rechtsausübung gilt, wird vom Gericht als gerichtlichem Forum in Wahlsachen im Lichte des konkreten Falls gesondert geprüft.
Quelle: Magyar Hírlap
Foto: www.amnesty.hu