Die Rumänen würden uns wieder sagen, was wir tun (nicht) können: "Ungarn kann kein Vertretungsrecht für Ungarn über die Grenze bilden"
Nach Angaben des rumänischen Außenministeriums kann Ungarn kein grenzüberschreitendes Vertretungsrecht für Ungarn bilden, es kann nur kulturelle Beziehungen zu in anderen Staaten lebenden Bürgern ungarischer Volkszugehörigkeit unterhalten.
Das geht aus einer Mitteilung vom Freitagabend hervor
Ein Staatssekretär des rumänischen Außenministeriums erhob beim ungarischen Botschafter in Bukarest Einspruch gegen einen Facebook-Post von Katalin Novák, die zu einem privaten Besuch in Siebenbürgen war, am selben Tag auf Ungarisch und Englisch, in dem der Präsident von Die Republik berichtete, dass er Kelemen Hunor, den Präsidenten der RMDSZ, den stellvertretenden Ministerpräsidenten Rumäniens, getroffen habe.
„Als Präsident der Republik halte ich es für meine Priorität, alle Ungarn zu vertreten, daher macht es für mich keinen Unterschied, ob jemand hier oder jenseits der Grenze lebt. Ungarisch ist Ungarisch, das ist alles“, schrieb Katalin Novák auf ihrer Social-Media-Seite.
In Bezug auf das Völkerrecht bewertete das rumänische Außenministerium es wie folgt: Kein Staat kann gegenüber den Bürgern anderer Staaten irgendein Recht bilden.
„Die Verantwortung für die Achtung der ethnischen, kulturellen, religiösen und sprachlichen Rechte der rumänischen Bürger ungarischer Volkszugehörigkeit liegt in erster Linie bei Rumänien, dessen Bürger als verbundener Staat (Mutterland) Ungarn nur daran interessiert sein können, die kulturellen Beziehungen zu stärken, wie Venedig Der 2001 herausgegebene Bericht über die Vorzugsbehandlung der Mutterstaaten sowie die Erklärung des Hohen Kommissars der OSZE für Minderheiten aus dem Jahr 2001 mit dem Titel „Souveränität, Verantwortung und nationale Minderheiten“ sind in der Ankündigung von Bukarest nachzulesen.
Nach Angaben des rumänischen Außenministeriums entspricht die Erklärung des Präsidenten der Ungarischen Republik weder europäischen Standards noch dem Geist des 1996 in Timisoara unterzeichneten ungarisch-rumänischen Grundsatzabkommens oder des ungarisch-rumänischen 21 Jahrhundert strategische Partnerschaftserklärung, die vor zwanzig Jahren unterzeichnet wurde.
Rumänien bestehe weiterhin darauf, pragmatische Beziehungen zu Ungarn zum Wohle der rumänischen und ungarischen Bürger unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit aufrechtzuerhalten, heißt es in der rumänischen Außenpolitikerklärung.
2022Plus:
Ich möchte die Vertreter des „Staates, den wir in Trianon in Rumänien gewonnen haben“ ruhig darauf aufmerksam machen:
Erstens: Die Mehrheit der Ungarn jenseits der Grenze sind auch ungarische Staatsbürger, können sich also de jure vom ungarischen Staatsoberhaupt vertreten lassen.
Zweitens: Allungarn ist in erster Linie eine kulturelle Frage, auch deshalb hat Katalin Novák recht.
Drittens: Ethnizität hat nichts mit Staatsgrenzen zu tun. Katalin Novák ist berechtigt, alle Ungarn zu vertreten.
Die Nation ist eins! Wir sind vom selben Blut!
Quelle: Felvidek.ma
Beitragsbild: Wikipedia/Illustration