Die Liste der Ortschaften, in denen der Anteil der Minderheiten 15 Prozent übersteigt, wird um 160 Siedlungen und 300 Siedlungsteile erweitert - die Regierungsverordnung wurde kürzlich von László Bukovszky, Regierungsbeauftragter für Minderheiten, im für nationale Minderheiten und Volksgruppen zuständigen Ausschuss vorgestellt das slowakische Parlament.
Das Dekret wird der slowakischen Regierung am 1. Juli vorgelegt und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Regierungskommissär erklärte, dass die Liste auf der Grundlage der letztjährigen Volkszählungsdaten und der einschlägigen Gesetze erstellt worden sei.
Laut Gesetz darf die Sprache der Minderheit in der offiziellen Kommunikation in Siedlungen verwendet werden, in denen der Anteil der Minderheit in zwei aufeinanderfolgenden Volkszählungen 15 Prozent übersteigt.
„Die Rechte der Minderheitensprachen weiten sich vor allem in den Siedlungen im Nordosten der Slowakei im Fall der Sprachen Romani und Ruthenisch aus“, sagte Bukovszky.
Die Liste wird um 88 von Ruthenen bewohnte Siedlungen, 66 von Roma bewohnte und eine von Ungarn und Deutschen bewohnte Siedlung sowie 300 Siedlungsteile erweitert.
Bukovszky teilte auch mit, dass die offizielle Benennung der Siedlungen in der Sprache der Minderheit mit Historikern und Linguisten diskutiert wurde, die die Sprache der jeweiligen Minderheit sprechen. „Bei der Ausarbeitung des Erlasses wurden die Empfehlungen der Arbeitsgruppe, die sprachlichen und sozialen Aspekte berücksichtigt und über eine Fragebogenerhebung auch Kontakt zu den betroffenen Kommunen aufgenommen“, fügte Bukovszky hinzu.
Quelle: TASR/Felvidék.ma
Foto: felvidek.ma / Neszméri Tünde