In der Nacht nahm die Polizei im Komitat Csongrád-Csanád zwei Menschenschmuggler und 125 illegale Migranten in größeren Gruppen fest.

Die Patrouillen der Grenzpolizei von Szeged und Kiszombor haben in Zusammenarbeit mit den ungarischen Streitkräften und der tschechischen und österreichischen Polizei zwischen 22:00 Uhr am 6. Juli und 6:00 Uhr am 7. Juli 112 illegale Migranten in sechs Fällen festgenommen. 2022 in den Verwaltungsgebieten Mórahalom und Kiszombor. Bei ihrer Kontrolle gaben die Mitglieder der Gruppen an, Staatsbürger Syriens, Indiens, Tunesiens, Afghanistans und Pakistans zu sein, konnten aber weder ihre Identität noch die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts in Ungarn glaubhaft nachweisen. Die Polizei ging gemäß der geltenden ungarischen Gesetzgebung gegen die Grenzverletzer vor.

Am 6. Juli 2022 um 23:40 Uhr um 23:40 Uhr am Stadtrand von Mórahalom kontrollierten die Patrouillen der Szegeder Grenzpolizei in Zusammenarbeit mit den Soldaten und der tschechischen Polizei einen deutschen BMW 116D, der von einem Mann gefahren wurde mit niederländischer Staatsbürgerschaft. Neben ihm waren neun weitere Männer in dem Fahrzeug unterwegs, die sich als afghanische Staatsbürger ausgaben, aber weder ihre Identität noch ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Ungarn nachweisen konnten.

Knapp eine Stunde später kontrollierten die Patrouillen der Szegeder Grenzpolizei, ebenfalls auf Signal der Soldaten, in Zusammenarbeit mit den tschechischen Polizeibeamten am Stadtrand von Domaszék einen polnischen Ford Focus-Pkw, der von einem ukrainischen Staatsbürger gefahren wurde. In dem Fahrzeug waren vier weitere Männer unterwegs, die sich als afghanische Staatsbürger ausgaben, aber weder ihre Identität noch ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Ungarn nachweisen konnten.

Die Polizei brachte den 50-jährigen und den 33-jährigen Fahrer zur Dienststelle der Grenzpolizei Szeged, wo wegen des begründeten Verdachts des Menschenschmuggels ein Verfahren gegen sie eingeleitet wurde. Grenzübertreter wurden gemäß der geltenden ungarischen Gesetzgebung behandelt.

Das Verbrechen des Menschenhandels wird im Basisfall mit einem bis zu fünf Jahren, im Geheimfall mit bis zu fünf bis fünfzehn Jahren bestraft.
Der Organisator oder Verantwortliche des Verbrechens kann zu zehn bis zwanzig Jahren Gefängnis verurteilt werden.

Quelle und Titelbild: Police.hu