Wer seine Steuerangelegenheiten über das Internet abwickelt, findet ab sofort nützliche Funktionen und eine übersichtlichere Oberfläche. Wie das Mediaworks News Center von der National Tax and Customs Administration erfahren hat, wird die bisher genutzte Seite der Behörde, eBEV, noch eine Weile weiter funktionieren, aber nach und nach einer neuen Schnittstelle namens Kundenportal weichen. Der Standort mit dem Kürzel ÜPO wird eine Fülle von Möglichkeiten bieten.

Die Verwaltungsoberfläche der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV) wurde erneuert, das bisherige eBEV wird durch das Kundenportal, kurz ÜPO ( HIER verfügbar ) ersetzt. Die neue Seite wird zunächst parallel zur alten funktionieren, Nutzer können also nach und nach auf die neue Oberfläche umsteigen.

Die gute Nachricht ist, dass ÜPO auf fast allen Betriebssystemen und Browsern verfügbar ist , einschließlich Windows, Android, iOS, Edge, Firefox, Opera, Chrome und Safari. Es kann auch auf Mobilgeräten verwendet werden und ist mit allen Inhalten auch in englischer Sprache verfügbar.

NAV berichtete dem Mediaworks News Center auch ausführlich über den Betrieb der neuen Website. Demnach ist das Einloggen ein mehrstufiger Prozess: Die Administration beginnt mit der Kunden-Gatekeeper-Identifikation, danach öffnet sich die Startseite. Die Seite ist individualisierbar, d.h. die Form des Startbildschirms kann nach individuellen Bedürfnissen eingestellt werden. Beim Einloggen werden zunächst die Daten des Nutzers und der Nettosaldo seines Steuerkontos angezeigt.

Eine der nützlichen Funktionen der neuen Seite ist, dass jemand, der beispielsweise eine Überzahlung hat, mit einem einzigen Klick zur sogenannten Online Form Filling Application (ONYA) wechseln kann, wo er auch eine Überweisung oder Überweisung beantragen kann . Hat der Kunde eine Schuld, leitet ihn die Schnittstelle zum Electronic Payment and Settlement System (EFER), wo er seine Schuld per Internet-Bankkarte oder Hausbanküberweisung begleichen kann.

Auf der neuen Oberfläche werden viele zusätzliche Informationen verfügbar sein, darunter Erklärungen, Vergangenheitsdaten, zukünftige Verpflichtungen, Bescheinigungen, Abrechnungen, Beitragszahlungen und Beschäftigungsdaten, die schnell und einfach abgerufen werden können. So lässt sich beispielsweise leicht überprüfen, ob der Benutzer angemeldet ist und mit welchen Daten. Bereits eingereichte Meldungen und Dokumente können nicht nur abgefragt und heruntergeladen, sondern auch korrigiert und selbst überprüft werden.

Der NAV betonte, dass die Verwaltung des Steuerpflichtigen von einem gesetzlichen Vertreter, wie dem Inhaber der Gesellschaft oder einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer, mit Vertretungsrecht geführt werden kann.

Quelle: Magyar Nemzet/Mediaworks Hírcentrum

(Kopfbild: NAV)