Der Transkarpatische Ungarische Kulturverein (KMKSZ) kritisierte in einer Stellungnahme die Mängel des Gesetzentwurfs zu den Volksgruppen der Ukraine und beanstandete, dass ungarische Interessenvertretungen nicht an der Diskussion des Entwurfs beteiligt gewesen seien.

In einer am Dienstag auf der KMKSZ-Website veröffentlichten Erklärung weisen sie darauf hin, dass der Gesetzesentwurf praktisch derselbe ist wie die vor einem Jahr veröffentlichte Version, während „das vorherige Ziel darin bestand, Minderheitenrechte zu garantieren, zielt der aktuelle nur darauf ab, dies zu definieren die Besonderheiten der sozialen Beziehungen im Zusammenhang mit Minderheitenrechten". Der Entwurf

„Statt des völkerrechtlich akzeptierten Begriffs der nationalen Minderheiten verwendet er den Begriff der nationalen Gemeinschaften, denen ein rechtlicher Rahmen völlig fehlt“

sagt die Aussage.

KMKSZ bewertet, dass der Gesetzentwurf

"stellt eine erhebliche Einschränkung der Rechte im Vergleich zu den Normen dar, die in der Verfassung und anderen internationalen Vereinbarungen sowie im Vergleich zur früheren Praxis festgelegt sind, und bedeutet eine Verschärfung der im kürzlich verabschiedeten Gesetz über Bildung und Sprache kodifizierten Beschränkungen in Bezug auf Sprache, Bildung, Medien usw. auf dem Gebiet der Rechte“.

Darüber hinaus gewährleistet der Gesetzentwurf nicht die freie Verwendung nationaler Symbole,

„es erschwert die Erhaltung kompakter ethnischer Siedlungsgebiete, es erschwert die Unterstützung von Minderheitenorganisationen, es verunmöglicht die Arbeit der in der Minderheitensprache arbeitenden Medien und es lässt auch das Verbot der Zwangsassimilation aus“.

Der Entwurf interpretiert Minderheitenrechte als individuell ausübbare Rechte von Angehörigen nationaler Gemeinschaften, was nationalen Minderheiten „die Durchsetzung jedes institutionell ausübbaren politischen, erzieherischen oder sprachlichen Rechts und damit die Möglichkeit der Einflussnahme auf ihr eigenes Schicksal“ entzieht.

"Die Annahme des Entwurfs würde zu einer weiteren Verschlechterung der Rechtslage der Minderheiten führen"

- erklärte die KMKSZ in der Erklärung.

Chronik Online

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