Die OSZE kam im Frühjahr mit großer Stärke an, war jedoch nicht in der Lage, einen objektiven Bericht über das nationale Wahlsystem vorzulegen; Im Abschlussbericht der Organisation finden sich viele Ungenauigkeiten und Halbwahrheiten.
Ende Juli veröffentlichte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ihren Abschlussbericht zu den Parlamentswahlen in Ungarn am 3. April und dem Kinderschutzreferendum.
Zum zweiten Mal auf politischen Druck hin eine vollwertige Wahlbeobachtungsmission in einem EU-Mitgliedstaat Die Organisation traf diese Entscheidung, weil zu Beginn des Jahres
Unter der Leitung von Daniel Freund eine Gruppe von 62 Mitgliedern des Europäischen Parlaments zwanzig einheimischen NGOs eine vollständige Überwachung.
Das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) richtete Ende Februar eine Wahlbeobachtungsmission in Ungarn ein.
Damals bestand das Kollektiv nur aus 20 in Budapest verweilenden Experten und 18 Langzeitbeobachtern (delegiert aus den 18 Teilnehmerstaaten der OSZE). Dieses Team wuchs am Wahltag auf eine Mission von mehreren hundert Personen an: 45 OSZE-Mitgliedstaaten entsandten 312 Beobachter für den Wahltag. 221 Beobachter kamen vom BDIMR, und 91 Mitglieder wurden von der Parlamentarischen Versammlung der OSZE ausgewählt.
In einem Einladungsschreiben an die OSZE brachten die zivilen Organisationen ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wahlen erheblich gestärkt wird, wenn das BDIMR sich nachdrücklich dafür einsetzt, am Tag der Wahlen eine systematische und umfassende Untersuchung des Verfahrens durchzuführen . Das Ziel der Zivilorganisationen war, dass eine vollständige Überwachung die Fairness demokratischer Prozesse garantiert.
Wenn dies tatsächlich das Ziel war, war die Mission ein Erfolg: Die OSZE beschrieb schließlich in dem Bericht, dass " der rechtliche Rahmen für die Wahlen eine geeignete Grundlage für die Durchführung demokratischer Wahlen bietet " und dass die Durchführung der Wahlen und des Referendums " war professionell und gut organisiert, wurde aber durch den Mangel an Chancengleichheit überschattet. Die Teilnehmer des Wahlwettbewerbs waren weitgehend frei im Wahlkampf, gleichzeitig hatte der Wahlkampf – obwohl er als kompetitiv galt – eine besonders negative Grundstimmung und war durch ein erhebliches Maß an Überschneidungen zwischen Regierungskoalition und Regierung gekennzeichnet. “
Übrigens ist der Wortlaut des Abschlussberichts tatsächlich von dem „ Einerseits-Andererseits “-Argument durchzogen. Vielfach wird zum Beispiel wiederholt, dass die Herausgeber des Textes „ auf der einen Seite “ das innerstaatliche gesetzgeberische Umfeld beschreiben, das selbstverständlich „ eine geeignete Grundlage für die Durchführung demokratischer Wahlen darstellt “.
Auf der anderen Seite versuchen sie es aber zu diskreditieren, etwa indem sie auf die Rechtsstaatlichkeitsberichte der Europäischen Kommission verweisen.
Unterkapitel „ Einwände und Berufungen “ wollten sie beispielsweise die Besorgnis über die ungarischen Wahlen mit folgender Aussage verstärken: „ Einige Interviewpartner der ODIHR-Wahlbeobachtungsmission äußerten Zweifel an der Unparteilichkeit der urteilenden Gremien. ” In diesem Zusammenhang sind unter Justizorganen die Kurie und der Verfassungsgerichtshof zu verstehen.
Allerdings wird die Glaubwürdigkeit der Behauptung nicht durch die Tatsache unterstützt, dass die OSZE keine Mühen gescheut hat, diejenigen zu nennen, die das Funktionieren des ungarischen Rechtssystems kritisiert haben.
Wie Dr. Réka Varga, die Dekanin der Nationalen Universität für öffentlichen Dienst, und Dr. András Mázi (NKE-ÁNTK) in ihrem im Öt Perc Európa Blog veröffentlichten Artikel erklärten, ist die Situation ähnlich wie bei der Anschuldigung, den öffentlichen Sektor zu zwingen Beschäftigte zur Teilnahme an Kampagnen, die Belästigung öffentlicher Beschäftigter in einzelnen Siedlungen auch bei bürgermeisterlichem Druck, der Verdacht auf gezielten Stimmenkauf sowie Zensurvorwürfe in den öffentlichen Medien.
Den vollständigen Artikel von Magyar Hírlap können Sie hier lesen.
Autor: Gergely Dobozi
Bild: Attila Kisbenedek