Während die NEA im Jahr 2022 10,9 Milliarden HUF verwaltete, beträgt das Budget für 2023 11,05 Milliarden HUF. Dies ist der höchste Betrag seit Bestehen der Stiftung.
Die Anträge für 2023 des Nationalen Kooperationsfonds (NEA) seien am Montag bekannt gegeben worden, teilte der stellvertretende Staatssekretär für bürgerliche und soziale Beziehungen des Büros des Ministerpräsidenten in Budapest mit.
Vince Szalay-Bobrovniczky gab bekannt, dass die Einreichungsfrist für die kombinierten Anträge bis zum 2. November dauert. Je nach Antragskategorie können Fördermittel zwischen 200.000 HUF und 4,5 Mio. HUF beantragt werden.
Ähnlich wie im letzten Jahr ist es bei formal gültigen, aber nicht unterstützten kombinierten Anträgen möglich, 150.000 HUF zu beantragen, die für operative und professionelle Kosten im Zusammenhang mit den grundlegenden Aktivitäten der NGO verwendet werden können. Der stellvertretende Staatssekretär erklärte, dass die Zivilisten diesen Betrag auf jeden Fall erhalten würden.
Während die NEA im Jahr 2022 10,9 Milliarden HUF verwaltete, beträgt das Budget für 2023 11,05 Milliarden HUF. Dies ist der höchste Betrag seit Bestehen der Stiftung.
Vince Szalay-Bobrovniczky wies darauf hin, dass es neben den kombinierten Anträgen auch vereinfachte Anträge gibt, deren Einreichungsfrist vom 17. Oktober bis 16. November dauert. Hier können Förderbeträge zwischen 100.000 HUF und 350.000 HUF beantragt werden.
Bei der vereinfachten Förderung erhöht sich die per Verordnung vorgeschriebene Jahreseinkommenswertgrenze von 5 Mio. HUF auf 7 Mio. HUF.
Die stellvertretende Staatssekretärin kündigte an, dass man sich für fünf sogenannte Colleges bewerben könne: „Community Environment“, „Mobility and Adaptation“, „Nationale Einheit“, „Social Responsibility“ und „College for the Future of New Generations“.
Ausschreibungsbekanntmachungen sind auf der Website der Bethlen Gábor Alapkezelő Zrt. (bgazrt.hu) und auf dem Zivilinformationsportal ( civil.info.hu ) zu finden.
Die Zuschüsse können von zivilgesellschaftlichen Organisationen – Stiftungen oder Vereinen – beantragt werden, die bis zum 31. Dezember 2021 registriert waren, betonte Vince Szalay-Bobrovniczky.
Er wies darauf hin, dass auch Zivilisten eine Entschädigung für ihre erheblich gestiegenen Energiekosten beantragen können.
Der Abrechnungszeitraum dauere vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024, teilte der stellvertretende Staatssekretär mit.
Im Pressematerial der Veranstaltung hieß es, dass im Jahr 2020 mehr als zweieinhalb Mal so viele staatliche Hilfen in den zivilen Sektor geflossen seien wie im Jahr 2010.
NEA ist eine besondere Form der staatlichen Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen, bei der Stiftungen und Vereine nicht nur ihre fachlichen Programme, sondern auch ihre Betriebskosten finanzieren können.
MTI
Foto: MTI/Tibor Illyés