Vor acht Jahren begann der Strafprozess gegen Gábor Simon, den damaligen Vizepräsidenten der MSZP, der – wenn alles gut geht – im nächsten Jahr mit einem Urteil ersten Grades enden könnte. Bereits der dritte Richter verhandelt den Fall am Capital Court.

Im Prozess gegen Gábor Simon, den ehemaligen Vizepräsidenten der MSZP, kann das Beweisverfahren nächste Woche vor dem Metropolitan Court mit der erneuten Vernehmung des Sachverständigen für forensische Buchhaltung fortgesetzt werden. Ursprünglich hätte das zum dritten Mal neu aufgenommene Beweisverfahren im Prozess gegen den sozialistischen Politiker am 3. Mai fortgesetzt werden sollen.

Obwohl Gábor Simon seit sechs Jahren vor Gericht steht, gab es in seinem Fall 2020 und auch in diesem Jahr einen Richterwechsel, und auch in diesem Jahr wird nicht mit einem erstinstanzlichen Urteil gerechnet.

In der mündlichen Verhandlung am 11. Oktober ist der Buchsachverständige erneut zu vernehmen, da der Sachverständige nach Auffassung der Verteidigung Zahlenfehler gemacht hat, sein Gutachten also unbrauchbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob der Politiker im Zeitraum der Anklage über die Zulagen seines Vertreters und Staatsoberhauptes hinaus über Einkünfte verfügte. Nach Ansicht des Sachverständigen gab es dies nicht, daher ist die im Ausland abgestellte Gesamtsumme unklarer Herkunft, der Angeklagte und sein Anwalt sind der gegenteiligen Meinung. Das wie ein Zahlenkrieg anmutende Verfahren ist notwendig, um die genaue Höhe des Haushaltsbetrugs zu ermitteln.

Rechtsanwalt István Nagy, der Verteidiger von Simon Gábor, sagte gegenüber Magyar Nemzet: Seiner Meinung nach kann die Staatsanwaltschaft nicht sagen oder beweisen, wann die von den Angeklagten geforderten Summen entstanden sind.

Der Haushaltsbetrug, so der Anwalt, könne nur nachgewiesen werden, wenn die Staatsanwaltschaft genau feststellen könne, wann die auf den ausländischen Bankkonten gefundenen Beträge generiert worden seien, denn nur so könne festgestellt werden, ob sie versteuert werden müssten oder nicht.

Nur wenn der Sachverständige ihnen eine akzeptable Antwort gibt, sieht der Anwalt eine Chance auf einen erstinstanzlichen Abschluss des Verfahrens, ansonsten will er einen neuen Sachverständigen bestellen, wodurch das Urteil definitiv aufgeschoben wird nächstes Jahr, wenn der Fall neun Jahre alt sein wird.

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Autor: János László Szemán

Foto: István Mirkó