Das Bundeswirtschaftsministerium teilte mit, dass sich der von der Regierung eingesetzte Expertenausschuss an einem fast 35-stündigen Verhandlungsmarathon beteiligt habe, der "erfolgreich" zu Ende gegangen sei. Die Nachrichtenseite Tagesschau hob hervor, dass der Expertenausschuss eine Reihe von Empfehlungen für die Bundesregierung erarbeitet hat. Unter den Empfehlungen befindet sich auch ein Vorschlag für die sogenannte Gasbremse.
Der Ausschuss hat einen zweistufigen Entlastungsvorschlag zur Bekämpfung hoher Gaspreise entwickelt, bei dem im ersten Schritt der Staat die Dezember-Kostenpauschale für Gas- und Fernwärmeverbraucher übernimmt, im nächsten Schritt die Gaseinführung und Heizpreisbremse von Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 .
Die Gaspreisbremse bedeutet, dass für den Grundverbrauch der staatlich garantierte Bruttopreis von 12 Cent/Kilowattstunde erhoben wird, die Verbraucher aber oberhalb der Quote einen marktüblichen Preis zahlen müssten. Die Grundquote entspricht 80 Prozent des Gasverbrauchs.
Bei Fernwärmeverbrauchern würde eine Wärmepreisbremse eingeführt, die für den Grundverbrauch ebenfalls bei einer Grundquote von 80 Prozent einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent/Kilowattstunde vorschreibt.
Die Tagesschau machte auch darauf aufmerksam, dass es zur Vermeidung einer Gasknappheit notwendig sei, den Gasverbrauch von Haushalten und Industrie um zwanzig Prozent gegenüber dem Vorjahr zu senken.
Die Bundesregierung hat eine zügige Prüfung der Empfehlungen des Sachverständigenausschusses Gasbremsen zugesagt und wird deren Umsetzung dringend erörtern, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit ankündigte.
„Trotz des engen Zeitplans hat sich das Gremium eine sehr gute Basis erarbeitet. Unser Ziel ist klar, die hohen Gaspreise zu senken und gleichzeitig eine kontinuierliche Gasversorgung sicherzustellen“, so der Regierungssprecher weiter.
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