Am 21. Oktober hat die Polizei den bekannten Modedesigner Zoltán Herczeg durchsucht.
Die Festnahme des Mannes wurde am Sonntag angeordnet, da in seiner Wohnung eine erhebliche Menge drogenverdächtiger Substanzen gefunden wurde, erfuhr Magyar Hang. Das Gericht ordnete die Festnahme des Modeschöpfers Zoltán Herczeg für einen Monat, also bis zum 23. November, an. Der Grund: andere an dem Fall Beteiligte nicht zu beeinflussen. Diese ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft und einer der Anwälte Berufung eingelegt haben.
In seiner Sonntagssitzung ordnete das Budaer Zentralbezirksgericht die Festnahme einer Person für einen Monat – bis zum 23. November 2022 – an und lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Festnahme einer weiteren Person in einem Strafverfahren ab, in dem beide Angeklagten des Drogenverbrechens verdächtigt werden Menschenhandel - das teilte Magyar Hang auf Anfrage des Metropolitan Court mit.
Wie es hieß, forderte die Staatsanwaltschaft die Festnahme der beiden wegen Drogenhandels, während die Verteidiger den Antrag der Staatsanwaltschaft ablehnen und eine mildere Zwangsmaßnahme anordnen wollten. Die Voraussetzung für die Anordnung der Zwangsmaßnahme lag laut Gericht nur bei einem der Angeklagten vor: In seinem Fall sei vernünftigerweise davon auszugehen, dass er die Beweismittel gefährden und damit insbesondere den Beteiligten rechtswidrig beeinflussen würde das Strafverfahren oder eine andere Person.
Nach den Angaben des Gerichts stellte das Gericht bei einem der Angeklagten den begründeten Tatverdacht des Drogenhandels fest, bei dem anderen lediglich den Drogenbesitz. Von den beschlagnahmten Drogen waren nur die 100 Gramm Marihuana, die bei einem der Verdächtigen gefunden wurden, mehr als eine kleine Menge. Die Anordnung ist nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt sowie einer der Verdächtigen und sein Anwalt Berufung dagegen eingelegt haben.
Der Modedesigner räumte den Konsum ein, bestritt jedoch bei seiner Vernehmung den Handel mit Drogen.
Quelle: Magyar Hang
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