Eine vorangegangene Gesetzesänderung bringt Autofahrern und anderen Autofahrern einen erheblichen Vorteil, die ab dem 1. Januar 2023 kein Bußgeld mehr befürchten müssen, wenn sie dem Polizeibeamten ihren Führerschein oder ihre Verkehrserlaubnis nicht vorzeigen können, heißt es in dem Telex-Artikel .
Laut der Zeitung allein kann diese Erleichterung aber die Beschlagnahme von Unterlagen vor Ort nicht vermeiden, denn die Polizei hat seit Jahren das Tool, mit dem sie mit wenigen Klicks alles und jeden aus dem Verkehr ziehen kann.
Obwohl die Polizeibeamten, die Straßenkontrollen durchführen, ein Ermessensrecht hatten, so dass sie diejenigen Autofahrer, die ihren Fahrzeugschein oder ihre Fahrerlaubnis auf Verlangen nicht ausgehändigt haben, sogar mündlich verwarnen konnten, ist das Zurücklassen der Dokumente zu Hause ein geringfügiger Verstoß gegen das Straßenverkehrsordnung und gilt als Ordnungswidrigkeit. Dafür kann ein Bußgeld von 5.000 HUF oder 50.000 HUF an Ort und Stelle verhängt werden, und der Betroffene zahlt maximal 150.000 HUF, wenn gegen ihn ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird.
Laut der polizeilichen Quelle der Zeitung müssen die beiden oben genannten Dokumente jedoch ab dem 1. Januar 2023 beim Erhalt einer Bescheinigung nicht mehr vorgelegt werden, und daher können die Fahrer in keiner Weise sanktioniert werden, da so etwas nicht mehr als a gilt Verstoß gegen die Regeln. Ein wichtiges Detail ist, dass die Änderung nur für diejenigen gilt, deren Führerschein in Ungarn ausgestellt wurde und deren Fahrzeug auch im ungarischen Register registriert ist, heißt es in dem Artikel.
Quelle: Mandarin
Foto: MTI/György Varga