Der Székely National Council (SZNT) ersucht die Außenministerien der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums, von den Führern der ungarischen Kirchen und ungarischen Interessenvertretungsorganisationen in Rumänien Informationen über die Situation der grundlegenden Menschenrechte, einschließlich der Minderheitenrechte, anzufordern, bevor sie darüber entscheiden die Aufnahme Rumäniens in den Schengen-Raum.
In einem am Dienstag an MTI gerichteten offenen Brief appellierte SZNT an die Außenministerien der Länder des Schengen-Raums. Dem Dokument zufolge ist die ungarische Volksgemeinschaft in Rumänien an einem Beitritt des Landes zum Schengen-Raum interessiert, nehme aber gleichzeitig die Vorbehalte einzelner Staaten mit großem Verständnis entgegen. „Wir glauben, dass sich alle Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums des zweifachen Verhaltens bewusst sein sollten, das Rumäniens Verhältnis zum Völker- und Gemeinschaftsrecht in den letzten dreißig Jahren charakterisiert hat“, heißt es in dem von SZNT-Präsident Izsák Balázs unterzeichneten Dokument.
SZNT erwähnt: Nach dem Regimewechsel unterzeichnete Rumänien die Europäische Menschenrechtskonvention und bereitete sich damit auf seinen Beitritt zum Europarat vor. Es verpflichtete sich einseitig, die Empfehlungen des Europarates zu erfüllen, was eine Bedingung für den Beitritt war. Er versprach, die von der kommunistischen Regierung willkürlich beschlagnahmten Kirchenschulen und Kircheneigentum an die ungarischen Kirchen in Rumänien zurückzugeben.
Der Beitritt erfolgte am 7. Oktober 1993, aber danach erklärte das damalige Staatsoberhaupt Rumäniens, Ion Iliescu, dass die Empfehlungen des Europarates für Rumänien nicht bindend seien, und dann die Wiederherstellung der kirchlichen Schulen und der Kirche Eigentum ins Stocken geraten, und sogar die Renationalisierung zurückgegebener Schulen hat begonnen. Am 1. Januar 2007 trat Rumänien der Europäischen Union bei, erfüllte teilweise die Beitrittskriterien und versprach, ihre Erfüllung nicht von der Tagesordnung zu nehmen.
Unter den sogenannten Kopenhagener Kriterien wird die Achtung und der Schutz von Minderheitenrechten an erster Stelle aufgeführt.
Bis heute respektiert und garantiert Rumänien die Rechte der auf seinem Territorium lebenden Minderheiten nicht.
Auch in diesem Fall weisen die rumänischen Regierungen die Kopenhagener Kriterien mit der Begründung zurück, dass diese nur während der Zeit des EU-Beitritts gültig seien.
„Wir wiederholen, dass wir als Bürger Rumäniens, als Ungarn in Rumänien am Beitritt Rumäniens zum Schengen-Raum interessiert sind, aber wir sehen dies als letzte Chance für die Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums, den rumänischen Staat zu zwingen, sich daran zu halten Pflichten", heißt es in dem Dokument.
Unter den einzuhaltenden Versprechen nannte die SZNT die bedingungslose und sofortige Rückgabe des Eigentums der ungarischen Kirchen, die Wiederherstellung des ungarischen Kirchenunterrichts, die bedingungslose und vollständige Einhaltung der Empfehlungen des Europarates und den vollen und guten Glauben Einhaltung der Bestimmungen der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen.
Er verwies ausdrücklich auf die Empfehlung des Europarates Nr. 1201/1993, in deren elfter Punkt es heißt: „In jenen Bezirken, in denen Angehörige einer nationalen Minderheit die Mehrheit bilden, haben diese Personen das Recht, ihren Besonderheiten angemessen zu sein historischen und territorialen Situation, und die nationalen mit lokalen oder autonomen öffentlichen Verwaltungsorganen in Übereinstimmung mit seinen Rechtsvorschriften oder haben einen besonderen Status".
Die SZNT empfahl den Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums, sich mit den Führern der ungarischen Kirchen und ungarischen Interessenvertretungen in Rumänien zu beraten, bevor sie eine Entscheidung treffen, und sie um Informationen über die Einhaltung grundlegender Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten, zu bitten.
Quelle: MTI