Zweimal im Monat kann bei Kartenzahlung für maximal 40.000 HUF kostenlos Bargeld bei Händlern abgehoben werden - dies ist auch in der vom Legislativausschuss des Parlaments verabschiedeten Änderung des Vorschlagspakets für den Finanzsektor enthalten bei seiner Sitzung am Freitag.

Der Wechsel erleichtert den sogenannten Cashback-Service. Die Geschäfte und Händler, die sich zur Erbringung der Dienstleistung verpflichten, bieten ihren Kunden, die bei ihnen mit Karte einkaufen, die Möglichkeit der Bargeldabhebung. Daher darf der Zahlungsdienstleister künftig keine Gebühr zweimal im Monat in Höhe von insgesamt 40.000 HUF erheben, ähnlich wie bei kostenlosen Bargeldabhebungen an Geldautomaten zweimal im Monat in Höhe von insgesamt 150.000 HUF.

Auch natürliche Personen sind von bestimmten Transaktionsgebühren befreit.

Die Änderung besagt auch, dass Ungarn in Ermangelung einer anderen gesetzlichen Bestimmung, solange die Staatsverschuldung die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts übersteigt, eine außerordentliche und vorübergehende Erhöhung der Obergrenzen der Eigenmittel der Europäischen Union nicht unterstützen wird, wenn ihr Zweck ist die Deckung der Kapitalmarktkreditaufnahme im Namen der Europäischen Union oder die Bereitstellung einer Garantie.

Auf Wunsch der Europäischen Kommission hat der Vorstand zudem Änderungen des Gesetzespakets beschlossen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Konditionalitätsverfahrens erforderlich sind. Einer von ihnen zufolge wird die Verwaltungsfrist des Verfahrens der Transparenzbehörde von sechzig auf fünfundvierzig Tage verkürzt und die Obergrenze der Geldbuße von zwanzig Millionen Forint auf fünfzig Millionen Forint erhöht.

Parallel dazu erhöht der Vorschlag die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Nationalen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde auf zwei, um den reibungslosen Ablauf des amtlichen Transparenzverfahrens zu erleichtern.

Das Parlament wird voraussichtlich am kommenden Mittwoch darüber abstimmen.

Quelle: MTI

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