Immer wieder war es in den Nachrichten, dass Klimaaktivisten – meist nicht mehr lebende – Kunstwerke von Künstlern und Schöpfern mit Farbe, verschiedenen Farbstoffen oder Flüssigkeiten übergossen haben, zum Beispiel sogar Tomatensuppe, wie es bei Vincent van Goghs Gemälde „Sonnenblumen“ geschehen ist , die durch Glas geschützt war. Oder radikale Aktivisten im Sinne der Cancel Culture, die typischerweise auch der politischen Linken angehören, stürzten Statuen, wenn sie glaubten, dass die historische Person, die Gegenstand des Kunstwerks ist, etwas getan oder gesagt hatte, was sie als verletzend oder inakzeptabel empfanden . Und Mitte November gossen Mitglieder der Umweltaktivistengruppe Utolsó Nemzedék Öl auf Gustav Klimts Leben und Sterben, das im Leopold Museum in Wien aufbewahrt wird, und einer von ihnen klebte sich selbst an die Glasscheibe, die das Gemälde schützt. Das Gemälde wurde Berichten zufolge nicht beschädigt.
Im Zusammenhang mit dem Fall Stefan Berger, dem Kultursprecher der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), einer rechtsradikalen Kraft mit einem bedeutenden (ein Sechstel und ein Viertel) Mandat sowohl im Unterhaus als auch im Oberhaus Der österreichische Bundesgesetzgeber hat es für notwendig erachtet, ein neues Sicherheitskonzept zu formulieren, mit dem die Bilder, Skulpturen und historischen Gegenstände, wie er es ausdrückte: alle Museumsexponate, angemessen geschützt werden können.
Daher schlug die FPÖ im Bundestag vor, die Begriffe „Klimaterrorismus“ und in diesem Zusammenhang „Extremismus“ auch in den Text des Verfassungsschutzberichts aufzunehmen.
Hinsichtlich der einschlägigen Vorschriften gibt es in Österreich ein Bundesgesetz zum Schutz von Denkmälern wegen ihrer historischen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung. Dies ist ein Gesetz, das zuletzt im Jahr 2013 geändert wurde. Gruppen von unbeweglichen Sachen (Gruppen) und Sammlungen von beweglichen Sachen können aufgrund ihres Zusammenhangs einschließlich ihres Standorts ein Ganzes bilden und daher kann ihre Erhaltung als Einheit aufgrund dieses Zusammenhangs nach dem Gesetz von öffentlichem Interesse sein. Die Erhaltung liegt im öffentlichen Interesse, wenn das Denkmal aus überregionaler oder regionaler (d.h. lokaler) Sicht solche Kulturgüter darstellt, deren Verlust den Bestand des österreichischen Kulturgutes insgesamt beeinträchtigen würde.
Aufgrund der Begehung einer Straftat ist daher eine konkrete Bestrafung bei Missachtung der gesetzlichen Ziele des Denkmalschutzes möglich, wobei dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. In der Praxis könnte dies bei unserem westlichen Nachbarn die Verhängung eines Bußgeldes von bis zu 60.000 Euro bedeuten.
Das Kulturerbe selbst umfasst als konzeptioneller Satz viele Werke, darunter architektonische, archäologische und künstlerische Denkmäler. Dazu gehören historische Gebäude, sogar Siedlungs- und Siedlungsteile, sowie Ausgrabungsfunde, sowie – nicht zuletzt – das Spektrum materieller und geistiger Kunstwerke, wie Gemälde, Kunstwerke, Musik, Literatur und die Konservierung und Schutz kultureller und ethnografischer Traditionen.
Politischer Vandalismus ist in den Vereinigten Staaten gesetzlich sanktioniert. Der Visual Artists Rights Act von 1990 (VARA) gewährt Künstlern auf Bundesebene bestimmte Rechte. Vielleicht liegt seine wahre Bedeutung in der Tatsache, dass VARA als das erste Urheberrechtsgesetz des Bundes angesehen werden kann, das Urheberpersönlichkeitsrechte für Schöpfer von Werken und Kunstwerken schafft. Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 1990 erkannte der Kongress ein moralisches Recht auf Eigentum und Integrität der Urheber von eng definierten Werken der bildenden Kunst an, das innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das Recht auf Schutz vor Vernichtung.
Tatsächlich ist es verboten, bestimmte Kunstwerke im Rahmen von VARA so zu zerstören, zu verstümmeln, zu verfälschen oder zu verändern, dass der Ruf des Künstlers untergraben wird. Auch jemand, der ein solches Werk für seine eigene Sammlung kauft, kann dies nicht, da ihm dies per Gesetz nicht das Recht gibt, das Kunstwerk ohne Zustimmung des Künstlers zu zerstören oder zu verändern. VARA gibt dem Künstler das Recht, eine Klage einzureichen, wenn sein Werk zerstört oder verändert wird. Allerdings muss der Künstler nachweisen, dass die Zerstörung des gegebenen Werkes seinem Ansehen wirklich geschadet hat, dh die weitverbreitete Meinung über ihn und sein Werk negativ beeinflussen kann. Eine Ausnahme vom VARA-Schutz ist jedoch die Bestimmung, dass dieses Bundesgesetz nach Inkrafttreten am 1. Dezember 1990 nicht rückwirkend für Werke gilt, die vor diesem Datum entstanden sind.
Der Schutz nach VARA gilt nur zu Lebzeiten des Künstlers, die Erben können die gesetzlich vorgesehenen Rechte nicht ausüben. Denn das Gesetz schützt nur den Ruf des Künstlers. Diese Regelung steht im Gegensatz zu den Rechten des Urheberrechtsgesetzes, das in den Vereinigten Staaten für siebzig Jahre nach dem Tod des Urheberrechtsinhabers gültig ist (ein Subjektrecht, das die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit gibt, die erhebliche Auswirkungen hat über die Anregung intellektueller Schöpfungen).
Die Besonderheit des überseeischen Rechtssystems besteht darin, dass die Gesetze einiger Mitgliedsstaaten Amerikas voneinander abweichen.
Was den rechtlichen Schutz von Kunstwerken betrifft, regelt das Gesetz des Bundesstaates Florida diese Frage streng. 806.13 in der kodifizierten Rechtssammlung des Mitgliedsstaates. Auf der Grundlage von Abschnitt Nr. In Florida ist jeder öffentliche Vandalismus ein Verbrechen (Vergehen). Das Besprühen von Eigentum anderer Personen kann als eine Form von Vandalismus betrachtet werden, selbst wenn die Person, die die Spraydose besprüht, denkt, dass es sich um Kunst oder sogar um eine wichtige politische Botschaft an andere handelt. Dies ist keine Erfüllung der Meinungsfreiheit, sondern eine vorsätzliche Schädigung des materiellen und geistigen Werts anderer. Bei einer Verurteilung kann eine Anklage wegen ordnungswidrigen Verhaltens in Florida zu einem Vergehen zweiten oder ersten Grades oder sogar zu einem Verbrechen dritten Grades führen, je nach Höhe des Schadens am beschädigten Eigentum.
Strafen für ordnungswidriges Verhalten hängen von der Höhe des finanziellen Schadens am Eigentum einer Person ab.
Sie berechnen beispielsweise die Kosten für eine Neulackierung und berechnen anhand dieses Betrags die tatsächlichen Kosten und die Strafe, die verhängt werden kann. Wenn der verursachte Schaden weniger als zweihundert Dollar beträgt, handelt es sich um ein Vergehen zweiten Grades, das bis zu sechzig Tage Gefängnis bedeuten kann. Liegt der Schadenswert zwischen zweihundert und eintausend Dollar, dann kann die unerlaubte Handlung eine Ordnungswidrigkeit dritten Grades sein, die mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann. Bei einem Sachschaden von mehr als tausend Euro handelt es sich im dritten Grad nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Auch die spektakulären Aktionen von Aktivisten, die sich als Klimaschutzaktivisten aufspielen, sind ein Fall von Schlangenbiss in den eigenen Schwanz.
Die Umweltschützer der UNO und ihrer Fachorganisation UNESCO sowie anderer internationaler Organisationen haben sich nach dem Zweiten Weltkrieg ursprünglich für einen verstärkten Schutz des Kulturerbes und der Kunstwerke im Allgemeinen ausgesprochen, weil sie in der geschaffenen Schönheit, also in Kunstwerke als Werke, die Botschaften durch künstlerische Ausdrucksmittel vermitteln, auch die Möglichkeiten des eigenen dargestellten Falles. Im Zusammenhang mit dem Umweltschutz boten die Werke auch eine gute Chance, das gesellschaftliche Wissenskapital zu erhöhen und damit ein besseres Umweltbewusstsein zu entwickeln, und folglich kann der (in einzelnen Staaten gesetzlich garantierte) Schutz von Kunst und Kunstwerken eine wichtige und wichtige Rolle spielen entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer wirksamen ökologischen Nachhaltigkeit. Der Mainstream des Umweltschutzes glaubte vor langer Zeit, dass Kultur und kulturelles Erbe dazu beitragen können, eine integrative und nachhaltige Entwicklung zu erreichen und dadurch die Umweltintegrität des Planeten für die nächste Generation zu schützen.
Der Vandalismus des Klimaschutzes, der Kunstwerke zerstört, tritt jedoch die ursprünglichen Ziele und Prinzipien der Bewegung mit Füßen, die darauf abzielen, die Nachhaltigkeit der Umwelt, der Natur und des menschlichen Produktions- und Konsumsystems zu erhalten, und nicht nur die Rechte der Eigentümer der gegebene Werke und Kreationen.
Darüber hinaus kann es das politische Anliegen des Umweltschutzes bei vielen sogar unbeliebt machen und auch gesellschaftliche Wirkungen hervorrufen, die den ursprünglichen Zielen völlig entgegengesetzt sind. Kritiker der Abbruchkultur argumentieren meist, dass diese Art der Wahrnehmung und Herangehensweise des Gemeinschaftslebens abschreckend auf den öffentlichen Diskurs wirkt, nicht produktiv ist und von ihr keine wirkliche gesellschaftliche Veränderung zu erwarten ist, sondern Intoleranz in der Mehrheitsgesellschaft hervorruft. Und dies, zusammen mit den toxischen Auswirkungen des Klimaaktionismus, kann der Menschheit auch unermesslichen seelischen – und längerfristig körperlichen und materiellen – Schaden zufügen.
Der Autor ist Verfassungsrechtler
Quelle: Ungarische Nation
Titelbild: Erbsensuppe wurde über das Gemälde gegossen (Foto: Stringer/ANSA/AFP)