Der Verband slowakischer Intellektueller (Združenie slovenskje inteligenie – ZIS) erstattete Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft, weil Vertreter Ende November auf der Gründungsvorstandssitzung in Guta auf Bitte von Bürgermeister Béla Halász die ungarische Nationalhymne gesungen haben. Die Beschwerde wurde auf der Grundlage der Vor-Ort-Berichte von Felvidék.ma eingereicht. In diesem Zusammenhang wurde gestern auf ihrer Website ein zusammenfassender Artikel darüber veröffentlicht, worüber sie sich tatsächlich beschweren.
Abgesehen von einigen verwirrenden sachlichen Fehlern, die offensichtlich auf mangelnde Ungarischkenntnisse, schlechte Übersetzungen oder Textinterpretationsschwierigkeiten zurückzuführen sind, wurde der Artikel konkret und korrekt zitiert. Sie hoben den Teil des Berichts hervor, in dem der Bürgermeister Béla Halász (sie glauben offensichtlich fälschlicherweise aus den oben genannten Gründen, dass er seit 16 Jahren der erste Mensch in der Stadt Csallóközi ist) erklärte, er wolle Bürgermeister werden stolzer Bürgermeister einer "stolzen Stadt". Danach forderte er die Abgeordneten auf, gemeinsam unser ungarisches Nationalgebet zu singen“ – in Klammern ist zur Erklärung für den slowakischen intellektuellen Leser vermerkt, dass die ungarische Staatshymne mit anderen Worten auch als Nationalgebet bezeichnet wird.
In diesem Zusammenhang reichte ZIS unter Bezugnahme auf § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Staatssymbole der Slowakischen Republik und deren Verwendung folgende Beschwerde ein, die wie folgt lautet:
Die Nationalhymne wird an nationalen Feiertagen, Gedenktagen, Jubiläen und anderen wichtigen nationalen oder lokalen Ereignissen gespielt oder gesungen; die Nationalhymne eines anderen Landes gespielt wird, wenn die offizielle Delegation dieses Landes anwesend ist. Der vorstehende Satz berührt nicht das Recht natürlicher und juristischer Personen, die Nationalhymne eines anderen Landes zu spielen oder zu singen. (torvenytar.sk)
„Die Stadtvertretung ist unseres Erachtens eine Körperschaft des öffentlichen Dienstes, keine natürliche oder juristische Person, und daher hat diese Körperschaft des öffentlichen Rechts gegen das vorgenannte Gesetz verstoßen, als sie in ihrer öffentlichen konstituierenden Sitzung die Nationalhymne eines anderen Landes gesungen hat, " Sie streiten sich.
Darüber hinaus verletzten der Bürgermeister von Guta und die Vertreter der Stadt laut der Organisation slowakischer Intellektueller die Bestimmungen von Artikel 34 Absatz 3 der Verfassung der Slowakischen Republik: Die in dieser Verfassung verankerten Rechte nationaler Minderheiten und ethnischer Gruppen darf nicht zu einer Gefährdung der territorialen Einheit und Souveränität der Slowakischen Republik und zur Diskriminierung anderer Bevölkerungsgruppen führen. (torvenytar.sk)
„Das Vorgehen des Bürgermeisters und der Mitglieder des Stadtrates verstößt unseres Erachtens gegen das Prinzip der Souveränität der Slowakischen Republik und zielt darauf ab, die territoriale Integrität der Slowakischen Republik zu gefährden“, so die ZIS.
„Im Falle eines nachgewiesenen Rechtsverstoßes halten wir es unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Schwere für geboten, angemessene strafrechtliche und personenbezogene Konsequenzen gegen die Beteiligten zu verhängen“, schreiben sie und seien bereit, persönlich Auskunft zu erteilen gegebenenfalls an den zuständigen Staatsanwalt der Slowakischen Republik.
Béla Halász, der Bürgermeister von Guta, sagte, er sei noch nicht über die Beschwerde informiert worden. Wir haben versucht, genau herauszufinden, wer und wie viele Mitglieder der Vereinigung der slowakischen Intellektuellen sind, aber wir konnten auf ihrer Website keine Antwort finden. Es ist jedoch klar, dass die Organisation Anstrengungen unternimmt, um "die Integrität und territoriale Integrität der Slowakei zu schützen sowie die nationalen Kräfte zu vereinen" - was auch immer das bedeutet.
Mit etwas mehr als 3.800 Followern sind sie in dem sozialen Netzwerk präsent, wo es eine solche Reaktion auf ihren Artikel über den Vorfall in Gúta gab, wir zitieren:
„Die (die Ungarn-Red.) gleich abschieben, die sind ein bisschen daneben, die gehören auf die andere Seite der Donau“.
Quelle und vollständiger Artikel: velvideok.ma
Ausgewähltes Bild: Facebook